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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.199

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(zu Punkt 53.10)

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www.gerechtes-innsbruck.at

Bürgermeister der Stadt Innsbruck

INNSBRUCK, 18.07.2019

Ma ria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

bzgl. vorübergehender Einbehaltung (Einfrierung) der aktuellen Bezüge bzw.
Teilen davon, der ehemaligen Eigentümervertreterin der Eigentümergese/1schaften - der im Besitz befindlichen Patscherkofelbahnen etc. (2012 - 2018},
Frau Vizebürgermeisterin Mag.° Christine Oppitz-Plörer.
Der Gemeinderat möge beschließen, der Bürgermeister wird beauftragt zu
überprüfen, ob eine vorübergehende Einbehaltung (Einfrierung) der aktuellen
Bezüge bzw. Teilen davon, der ehemaligen Eigentümervertreterin der Eigentümergesellschaften der im Besitz befindlichen Patscherkofelbahnen etc. (2012 2018), Frau Vizebürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer, rechtlich möglich ist.

Begründung:
Für das Finanzdesaster beim Bau der neuen Patscherkofelbahn trägt die ehemalige Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck, Frau Mag.a Christine Oppitz-Plörer
nicht nur die politische Hauptverantwortung, sondern auch eine mögliche gesellschaftsrechtliche finanzielle Verantwortung (Haftung), in ihrer Funktion als
Eigentümervertreterin, welche aufgrund möglicher Schadensersatzforderungen
durch Dritte schlagend werden kann. Ebenso steht im Raum, dass die Stadt
Innsbruck aufgrund politischer Fehlentscheidungen durch die ehemalige Bürgermeisterin mit Schadensersatzklagen konfrontiert wird, und sich die Stadt
von Amts wegen an der ehemaligen Bürgermeisterin, Frau Mag.a Christine Oppitz-Plörer, schadlos halten müsste. Natürlich ist es auch durchaus möglich,
dass die Stadt Innsbruck selbst von Amts wegen finanziellen Schadensersatz auf