Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.239
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(zu Punkt 5 . )
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.09.2019
Wahlplakatständer, Weiternutzung; Zahl GfGR/176/2019;
ANFRAGE von GRin Heisz (SPÖ) vom 19.07.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Heisz hat am 19.07.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Da nach den Wahlen im Stadtgebiet die Wahlständer nicht wie üblich geräumt, sondern überklebt stehen gelassen wurden, ergeben sich gemäß § 18 Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) folgende Fragen an Bgm. Willi:
Frage 1:
Normalerweise dürfen Wahlplakatständer sechs Wochen vor jeder Wahl zu einem
allgemeinen Vertretungskörper aufgestellt werden und sind anschließend zu entfernen. Mit welcher Berechtigung werden diese Wahlplakatständer nun überklebt
stehen gelassen und wer hat diese zu welchen Bedingungen erteilt?
Antwort:
Die im Antrag gewählte Formulierung ist nicht korrekt. Nach den Bestimmungen der Tiroler Bauordnung (§ 47 Abs. lit. c Ziff. 1) bedarf die Errichtung, Aufstellung oder Änderung von Anlagen von Plakaten durch Gruppen, die sich
an der Wahlwerbung beteiligen, keiner Anzeige im Sinne der Bestimmungen
der Tiroler Bauordnung, sofern sie innerhalb von sechs Wochen vor dem
Wahltag errichtet oder aufgestellt und spätestens zwei Wochen danach entfernt werden.
Innerhalb dieser zweiwöchigen Frist wurden die seitens der Stadtgemeinde
Innsbruck in Vollziehung des Beschlusses des Stadtsenates vom 25.10.1995
aufgestellten Wahlplakatständer seitens der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) komplett gereinigt und mit Aufklebern "Plakatieren verboten"