Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.246
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Frage 33:
Wenn ja, wurden diese Informationen in wöchentlichen Besprechungen aufgearbeitet?
Antwort:
Diese Informationen wurden in den regelmäßigen Besprechungen und Berichten aufgearbeitet.
Frage 34:
Wurde der Auftraggeber bei Terminverschiebungen, Mehrkosten, Behinderungen
usw. schriftlich von den einzelnen Ausführungsfirmen verständigt?
Antwort:
Ja, es erfolgte eine Eintragung in das Baubuch dem Grunde und – so bereits
bekannt – der Höhe nach.
Frage 35:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 34.
Frage 36:
Wurden Leistungen auch ohne Ausschreibung vergeben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 22.
Frage 37:
Wenn ja, wann, warum und welche konkret?
Antwort:
Regieleistungen, Mehrkostenforderungen und Zusatzaufträge (Wasserversorgung, Wegsanierung) wurden auf Basis bestehender Verträge, die nach
dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben wurden, vergeben. Die IKB
wurde im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Energieversorgung und Parkplatzbeleuchtung beauftragt. Soweit nach dem Bundesvergabegesetz zulässig, wurden Leistungen im Wege der Direktvergabe oder
der Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb – nach Einholung mehrerer Vergleichsangebote – beauftragt (z. B. Zutrittssysteme, Sichtschutz, Parkautomaten).
Frage 38:
Wenn ja, an wen erfolgte dann die Auftragsvergabe?
Antwort:
Die Auftragsvergabe erfolgte an jenes Unternehmen, dass das technisch
und wirtschaftlich günstigste Angebot gelegt hat.
Frage 39:
Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 38.
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