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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.258

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Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
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Antwort:

Der Sachverhalt ist in der Frage nicht richtig dargestellt. In der zitierten Tabelle Los 9 wird der Zustand der Baukonjunktur als unerwartet beschrieben.
Im Rahmen der Vergabe hat der Generalplaner darauf hingewiesen.

Frage 98:

Wenn ja, wann genau und in welcher Form?

Antwort:

Unmittelbar nach dem jeweiligen Anlassfall.

Frage 99:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 97.

Frage 100:

Wurde die Kostensteigerungen durch diesen Sachverhalt vom Generalplaner kalkuliert und dem Auftraggeber vorgelegt?

Antwort:

Das Ausmaß dieser Kostensteigerungen wurde erst im Zuge des jeweiligen
Vergabeverfahrens erkennbar. Konjunkturell bedingte Kostensteigerungen
sind wissenschaftlich nicht exakt vorhersehbar.

Frage 101:

Wenn ja, in welcher Form?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 100.

Frage 102:

Wenn ja, wann genau (bitte um genaues Datum)?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 100.

Frage 103:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 100.

Frage 104:

Hat der Auftraggeber im Bewusstsein der zu erwartenden Mehrkosten die Einzelvergaben und/oder die Vergaben bei nur zwei Anbietern befohlen oder gewünscht?

Antwort:

Um das Terminziel zu erreichen, musste auch bei nur geringer Teilnahme
von Firmen beauftragt werden; der Umstand, dass sich in einem Vergabeverfahren z. B. nur zwei Unternehmen beworben haben, rechtfertigt aus
vergaberechtlicher Sicht auch noch keinen Widerruf dieses Verfahrens. Zum
Baustart waren 81% der ausgeschriebenen Hochbauleistungen im Kostenrahmen. Bei Einzellosen mit Mehrkosten nach der Ausschreibung wurde gegengesteuert (Maßnahmen: siehe Antwort zu Frage 95).

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