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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.259

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Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
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Frage 105:

Wurde die gesetzlichen Vorgaben zur Vergabe beim Projekt PKB bei allen Gewerken eingehalten?

Antwort:

Ja, alle Gewerke wurden nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes vergeben. Keine einzige Vergabe wurde angefochten.

Frage 106:

Wenn ja, in welcher Form können Sie dies nachweisen? {Bitte um Übermittlung
des entsprechenden Nachweises bzw. der schriftlichen Aufzeichnungen.)

Antwort:

Die Unterlagen füllen drei Regale und wurden der Kontrollabteilung vorgelegt, in diese können jederzeit Einsicht genommen werden, sofern sie aufgrund von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen von der Akteneinsicht
nicht auszunehmen sind. (Kalkulationsgrundlagen, Einheitspreise, Positionspreise etc.) Auch dem "Schöpf-Bericht" lässt sich entnehmen, dass "[…]
(d)ie Wahl der Vergabeverfahren für die […] Ausführungsgewerke […] vergaberechtlich nicht zu beanstanden" ist (Seite 23).

Frage 107:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 105.

Frage 108:

Wurden die Ausschreibungen und Vergaben im Sinne der Ö-Normen, insbesondere der Ö-Norm B 2110, durchgeführt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 23.

Frage 109:

Wurde vom Generalplaner oder vom Auftraggeber eine Analyse angefertigt, wie
eine terminliche Verschiebung des Projekts sich auf die Kostenreduktion unter Berücksichtigung aller Kosten (Betrieb Winter 2017/2018 mit alter statt neuer Bahn)
auswirken würde?

Antwort:

nein

Frage 110:

Wenn ja, in welcher Form können Sie dies nachweisen? (Bitte um Übermittlung
des entsprechenden Nachweises bzw. der schriftlichen Aufzeichnungen.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 109.

Frage 111:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Termine waren klar vorgegeben. Eine Terminverschiebung war zu keiner
Zeit Thema.

Frage 112:

Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und im Begleittext)
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