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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.260

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Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
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mehrfach erklärt, dass Regiearbeiten beauftragt wurden. Wer hat diese Regiearbeiten beauftragt (bitte Namen angeben)?
Antwort:

Regiearbeiten wurden nur dann vergeben, wenn bei der Umsetzung eines
ordnungsgemäß ausgeschriebenen und vergebenen Bauauftrags zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind. Die Regiearbeiten wurden durch
Eintragung ins Baubuch angemeldet, von der örtlichen Bauaufsicht geprüft
und freigegeben und dann von der Geschäftsführung beauftragt. Die erbrachten Leistungen wurden laufend überwacht und dokumentiert.

Frage 113:

Wurden sämtliche Regiearbeiten vorab kostenmäßig erfasst und nach Kostenangebot beauftragt?

Antwort:

ja

Frage 114:

Wenn ja, in welcher Form?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

Frage 115:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

Frage 116:

Wurden die Regiearbeiten zeitlich und leistungsmäßig begrenzt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

Frage 117:

Wenn ja, wie und in welcher Form?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

Frage 118:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

Frage 119:

Wurden diese Regiearbeiten auftragsmäßig erfasst und nach Ö-Norm B2110 abgehandelt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

Frage 120:

Wenn ja, gibt es hiezu eine nachvollziehbare Dokumentation?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 112.

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