Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.33
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22.
Maglbk/22944/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F26,
Innenstadt, Bereich Blasius-Hueber-Straße 4 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. INF1), gemäß § 36 TROG 2016, Präzisierung des Beschlusses des
Gemeinderates vom 29.05.2019
Bgm. Willi referiert seine Verfügung vom
19.08.2019 gemäß § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und nach
Kenntnisnahme im Stadtsenat vom
11.09.2019:
Der Beschluss des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F26, Innenstadt, Bereich BlasiusHueber-Straße 4, als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F1, gemäß
§ 36 TROG 2016 des Gemeinderates vom
29.05.2019 wird wie folgt präzisiert:
Die in den drei Teilebenen der Widmung
SB-1, SB-2 und SB-3 jeweils genannte
Obergrenze der Zimmer- und Bettenkapazität gilt als Obergrenze dieser drei Teilebenen insgesamt; auf drei Teilebenen wird
eine Sonderfläche für einen Großbeherbergungsbetrieb mit insgesamt 75 Zimmern
und 265 Betten verordnet.
GR Mayer: Ich habe eine Frage an Herrn
Bürgermeister bezüglich des Notrechts für
die Blasius-Hueber-Straße 4. Es geht um
die Präzisierung des Gemeinderatsbeschlusses über die Größe des Beherbergungsbetriebes. Ich darf § 33 Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) zitieren:
"Ein dringender Fall im Sinne der Abs. 1 und
Abs. 2 liegt vor, wenn die Erledigung der
Angelegenheit ohne Nachteil für die Sache
oder ohne Gefahr eines Schadens für die
Stadt nicht aufgeschoben werden kann oder
die Angelegenheit ihrer Natur nach einer sofortigen Erledigung bedarf."
Die Frage ist, ob es in diesem Fall so dringend war.
Bgm. Willi: Ja, das Notrecht musste sein.
GR Mayer: Warum?
Bgm.-Stellv. Gruber: Ist die Antwort ausreichend oder verlangen Sie eine genauere
Erklärung?
GR-Sitzung 10.10.2019
GR Mayer: Nein. Hätte die Entscheidung
nicht bis zum Gemeinderat warten können?
Bgm. Willi: Hätte man gewartet, wäre dies
mit erheblichen Nachteilen für die Bauabwicklung und damit viel höheren Kosten verbunden gewesen. Der Grund war, dass die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, alles so gemacht hat
wie bei einem ganz ähnlichen Projekt.
Es geht dabei um Bezeichnungen in der Anlage - d. h. die Zuordnung von bestimmten
Buchstaben. Es entstand eine Lesedifferenz
zwischen den Angaben der Landesverwaltung und jenen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration. In
der Sache ändert sich "kein Zentimeter". Es
wurde nur dieser Redaktionsfehler behoben.
GR Buchacher: Ich darf für die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
Stimmenthaltung anmelden.
Bgm.-Stellv. Gruber: Der Punkt wird nur
zur Kenntnis gebracht. Es handelt sich um
das Notrecht aus dem Sommer 2019. Es
benötigt dafür keinen Beschluss.
GR Appler: Wir müssen darüber nicht abstimmen, wir müssen es nur zur Kenntnis
nehmen. Das erleichtert auch für uns das
Ganze, GR Buchacher, und erfreut uns.
Die Verfügung des Bürgermeisters vom
19.08.2019 gemäß § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und nach
Kenntnisnahme im Stadtsenat vom
11.09.2019 (Seite 778) wird zur Kenntnis
genommen.
23.
IV 13278/2019
Tiroler Flughafenbetriebsges.
m.b.H. - Investitionsprogramm,
Projektbeschlüsse Pistensanierung, Terminalneubau
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.