Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.34

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24.

IV 09208/2019

25.

Wohn- und Pflegeheim
St. Raphael, Vertragsergänzung

Eltern-Kind-Zentrum, Weiterbetrieb des Begegnungs- und Beratungszentrums für Familien mit
kleinen Kindern, Sondersubvention

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 09.10.2019:
Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt die
organisatorischen und unternehmensrechtlichen Anpassungen beim Wohn- und Pflegeheim St. Raphael zur Kenntnis.
Insbesondere ist die Landeshauptstadt
Innsbruck damit einverstanden, dass die
Rechte und Verpflichtungen aus den Vereinbarungen vom 25.02.2002
(ZI. IV 1060/2002) und 23.12.2002
(ZI. IV 7274/2002) mit dem Verein St.
Raphael, ZVR-Nr. 970553665, auf die St.
Raphael GmbH, FN 481376g, übergehen.
Dazu wird der Bürgermeister ermächtigt die
vorliegende Vereinbarungsergänzung stadtrechtskonform zu unterfertigen.
Bgm.-Stellv. Gruber: GR Kunst hat vorhin
auf die Geschäftsordnung aufmerksam gemacht. Jetzt kommt eine groteske Situation.
Ich muss mich bei diesem Punkt für befangen erklären, weil ich im Vorstand des
Wohn- und Pflegeheimes St. Raphael sitze.
Daher verlasse ich den Sitzungssaal.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
Beschluss (bei Stimmenthaltung Bgm.Stellv. Gruber; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 779)
vom 09.10.2019 wird angenommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.

IV 10856/2019

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 02.10.2019:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt aufbauend auf das
eingegangene Ansuchen folgende Sondersubvention für das Haushaltsjahr 2019:
Für das Eltern-Kind-Zentrum Innsbruck wird
eine Sondersubvention (SO213) von
€ 50.000,-- für den Weiterbetrieb des Begegnungs- und Beratungszentrums für Familien mit kleinen Kindern beschlossen.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/249000-757400, Transfers an private
Organisationen ohne Erwerbszweck.
26.

IV 14117/2019
Fortsetzung der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau" im Jahr 2020

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 09.10.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau"
im Jahr 2020 fort. Auf Basis der vom Gemeinderat vom 17.06.2010, Zl.
IV 1974/2010 beschlossenen Richtlinien fördert die Stadt Innsbruck weitere acht nachträgliche Lifteinbauten laut Projektliste mit
halbjährlichen Annuitätenzuschüssen.
Die Annuitätenzuschüsse in Höhe von
35 % der Kreditrückzahlungen (Verdoppelung der Landesförderung) betragen rund
€ 43.000,-- jährlich. Die Laufzeit beträgt
12 Jahre.
GR Wanker: Diese Impulsförderung wird
von der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) sehr
begrüßt.
Ich glaube, man muss etwas zurückblicken.
Diese Impulsförderung ist seit dem
Jahr 2008 in der Stadt Innsbruck verankert.
Immerhin sind in den vergangenen Jahren
1.635 Wohnungen und Wohnhäuser mit

GR-Sitzung 10.10.2019