Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.66

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 811 -

Der ressortführende Stadtrat wies darauf
hin, dass dies Fakt ist, wenn auch rechtlich
nicht Teil der Geschäftsgrundlage. GR
Mag. Fritz, Sie haben bei Ihrer Entscheidung gewusst, dass es faktisch, aber nicht
rechtlich gedeckt ist.
(GR Mag. Fritz: Völlig falsches Zitat!)
Ich kann Ihnen nur die Dinge aus dem Bericht der Kontrollabteilung nennen, denn ich
habe diese Zeilen nicht geschrieben. Ich
darf weiter zitieren:
"Der ressortführende Stadtrat wies im zitierten E-Mail darauf hin, dass er auch in Abstimmung mit der Bürgermeisterin zum Ergebnis gekommen sei, die Adaptierung des
Projektsicherungsvertrages für ein zusätzlich eingeschobenes Geschoß zu akzeptieren."
Das heißt, Sie haben im Wissen, dass das
nicht rechtens ist - das glaube ich zumindest, denn das werden die Fachleute noch
feststellen - so gehandelt. Das dürfen Sie
aber nicht. Selbst, wenn sich die SteuerzahlerInnen € 3 Mio. Geld erspart hätten, können Sie, GR Mag. Fritz, das nicht genehmigen, da es gesetzlich nicht konform ist. Das
haben Sie aber gemacht.
"Abschließend ging der ressortführende
Stadtrat davon aus, dass die damalige Bürgermeisterin die Mag.-Abt. I, Präsidialangelgenheiten, im Rahmen ihrer Ressortführung
anweisen wird, die Einwendungen der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nicht weiter zu verfolgen."
GR Mag. Fritz, Sie haben dem Leiter der
Kontrollabteilung gesagt, dass Sie davon
ausgegangen sind, dass die damalige Bürgermeisterin eine Anweisung gibt. Ob das
rechtens war, wird jemand anderer entscheiden.
"Wie vom ressortführenden Stadtrat in seinem E-Mail am 26.01.2016 angeführt, teilte
die damalige Frau Bürgermeisterin dem Leiter der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, in einer Besprechung mit, dass der Forderung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, in dieser
Angelegenheit nicht nachzukommen sei."
GR Mag. Fritz, Sie haben die Sache richtig
eingeschätzt. Am 25.01.2016 wurde davon
GR-Sitzung 10.10.2019

ausgegangen, dass die damalige Bürgermeisterin die Einwände nicht weiter verfolgt
und am 26.01.2016 war dies auch der Fall.
Jetzt kommen wir zum Pudels Kern. Hier
wurde etwas gemacht, das meines Wissens
dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) widerspricht.
Das ist auch der Grund, warum Sie, GR
Mag. Fritz, sich vorerst beurlauben lassen,
warten wir den Ausgang ab. Ich gehe davon
aus, wenn die ermittelnden Behörden das
lesen und zu dem Schluss kommen, den ich
vermute, dann sollte das heute Ihre letzte
Sitzung des Gemeinderates sein. Sie werden aus Ihrem beantragten Urlaub möglicherweise nicht mehr als Mandatar zurückkommen, vielleicht nur noch als Zuhörer.
Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung, die nicht so eintreten muss.
Auf alle Fälle halte ich nochmals fest, dass
die Änderung des Projektsicherungsvertrages nicht der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zu beschließen
hatte. Dieser Ausschuss ist nur ein beratendes Gremium. Dem Stadtsenat, der darüber
befinden hätte können, wurden diese Unterlagen nicht vorgelegt. Daher ist der ursprüngliche Projektsicherungsvertrag der
verbindliche, in dem immer noch 10 Stockwerke festgelegt sind.
Dass
alles richtig gemacht
und sich im gesetzlich gedeckten Raum befindet, steht außer Zweifel. Er war so klug
und hat alles toll gemacht. Wir haben uns
für einen sehr schlechten Deal entschieden.
Eine Summe von € 400.000,-- mussten wir
zwar weniger bezahlen, aber der Investor
hat € 6,9 Mio. oder € 6,5 Mio. erwirtschaftet
und alle seine Wohnungen untergebracht.
Es geht hier um die Glaubwürdigkeit der Politik.
Kurz nach der Gemeinderatswahl war unser
Motto, der Bevölkerung den Glauben in die
Politik zurückzugeben, denn wir hatten nur
eine Wahlbeteiligung von 50 %. Wenn solche Dinge keine Konsequenzen haben und
wir zur Tagesordnung übergehen, dann ist
auch keine Kontrollabteilung mehr notwendig. Es wäre viel sinnvoller, wenn wir als
Opposition sowie die SteuerzahlerInnen
nicht alles erfragen. Die Bevölkerung bezahlt brav Steuern, nur sie weiß nicht wofür.
Das Ärgerliche für den/die Bürger/in und
auch für uns ist, dass wir wissen, was aber