Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.72
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Bruttogeschoßfläche vorgelegt. Das ist für
mich nicht in Ordnung.
Jede/r, die/der schon einmal eine Wohnung
gekauft hat, bezahlt die Nettogeschoßfläche. Bei allem anderen fühle ich mich über
den Tisch gezogen.
Zum Budget: Wir haben gehört, dass die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) die Vorfinanzierung übernimmt. Wir
haben auch im städtischen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck dafür gesorgt, dass Millionen für diese Einrichtung zur Verfügung stehen. Ich bitte das
auch zu beachten.
Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2017/2018 sind im außerordentlichen Haushalt fast € 3 Mio. dafür vorgesehen. Dieser Betrag ist auch miteinzubeziehen. Die Sonderausstattung von
€ 770.000,-- ist ebenfalls zu erwähnen. Es
stellt sich dann die große Frage, wie mit der
Steuer umgegangen wird. Ist man vorzugssteuerabzugsberechtigt oder nicht?
Beim Privaten gilt brutto für netto, also nicht
€ 17 Mio., sondern € 20 Mio. Wenn man
von diesem Betrag auf die Nettogeschoßfläche rechnet, haben wir schon einen Kaufpreis von über € 5.000,--. Wer ist schlussendlich vorsteuerabzugsberechtigt? Wir haben dann einen Betrag von € 600.000,--.
Wenn man dies auf den jetzigen Stand bereinigt und auf die Nettogeschoßfläche umlegt, haben wir einen Kaufpreis von
€ 4.649,33 pro m2 Nettonutzfläche. Das ist
der wahre Kaufpreis, liebe KollegInnen und
nichts anderes.
Ich bitte, dass wir in Zukunft solche Fehler
definitiv nicht mehr machen. Bei allen Projekten der IIG werden ExpertInnenmeinungen eingeholt, wenn kein Schätzwertgutachten erstellt werden kann und wir den marktüblichen Preis nicht wissen. So können wir
alle hier im Gemeinderat mit bestem Wissen
und Gewissen sagen, dass wir uns auf das
Gutachten, das von einem/einer Experte/in
gemacht wurde, verlassen. Damals gab es
keine Basis.
Nun komme ich zum öffentlichen Mehrwert:
Wenn man sich die ersten Protokolle durchliest, dann wird vom gefördertem Wohnbau
und dem öffentlichen Mehrwert gesprochen.
Gerade so richtig nett wurde von dem Modell 50 : 30 : 20 geredet. 3.000 m2 Grund
GR-Sitzung 10.10.2019
wurden verbaut, aber ich weiß nicht, ob alle
wissen, dass das Freiland war. Diese Fläche war als Entwicklungsgebiet ausgewiesen. Dafür würde das Modell 50 : 30 : 20
gelten. Darüber gibt es Beschlüsse im Arbeitsübereinkommen.
Anschließend kam die Idee, dort studentisches Wohnen zu verwirklichen. Schlussendlich wurden frei verkäufliche Marktwohnungen gebaut. Keine einzige Wohnung
wurde zum geförderten Wohnbaupreis errichtet und zudem gab es unsererseits eine
überhöhte Zahlung für die Stadtbibliothek.
Die Kulturplattform sollten wir eigentlich nutzen. Es gab so tolle Projekte dafür, denn die
Besten der Besten haben uns dafür Vorschläge geliefert. Ich habe das von StR Federspiel vorgelesene E-Mail auch erhalten.
Wir haben dort momentan eine Situation,
die für die Stadt Innsbruck und diese Kulturplattform nicht würdig ist.
Diese Fläche ist die einzige, die wir bekommen haben, allerdings nicht unter Dach. Daraus müssen wir lernen, um in Zukunft so
nicht mehr zu handeln, sondern uns nur auf
ExpertInnenmeinungen einzulassen.
StRin Mag.a Mayr: Die Projekt Errichtungs
GmbH (PEMA) hat in diesem Turm zahlreiche Wohnungen. Wenn man gegenüber
wohnt wie ich, dann sieht man in der Nacht,
wie viel Leerstand dort gegeben ist. Es geht
kein Licht an. Natürlich bin ich nicht die
ganze Nacht wach, um dies zu überprüfen,
allerdings habe ich mir das oft genug angesehen. Vielleicht kann das in Zukunft doch
erhoben werden.
Wir haben dort einen Leerstand von AnlegerInnenwohnungen. Manche Wohnungen
sind vermietet. Wer lebt dort? Zu einem
überraschend hohen Anteil sind dies Menschen, die sich das nicht leisten können.
Für 50 m2 werden € 1.300,-- bezahlt. Warum machen sie das? Ich habe ein paar
Leute kennengelernt, die das ganz bewusst
in Kauf nehmen, denn dadurch haben sie
die Chance auf eine höhere Einreihung auf
der städtischen Vormerkliste für eine städtische Wohnung, die sie sich leisten können.
Eine zu hohe Mietbelastung ist ein Kriterium
für die Reihung.
Die Stadtbibliothek in Ehren, wie heute
schon öfter gesagt worden ist, ist ein wun-