Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.86

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- 831 -

Wohnbau und Projekte sehr intensiv
diskutiert worden.

möchte - in Bezug auf die Frage, inwieweit
ich überhaupt Entscheidungen treffen kann.

Ich glaube, man muss einige Dinge auseinder halten. Es gibt das Verfahren, welches
von Bgm. Willi angesprochen wurde. Dieses
läuft quasi schon seit Jahrzenten. Das ist
sehr langwierig und hat schon alle Instanzen durchlaufen. Es geht hier um etwas,
das erst seit kurzem im Tiroler Raumordnungsgesetz beinhaltet ist. Ich spreche vom
sogenannten Planungsgespräch.

Es ist mir zumindest stets suspekt gewesen,
was ich noch zu entscheiden habe, wenn es
höchstgerichtliche Urteile gibt. Dadurch ist
es ja sowieso klar, welche Entscheidung ich
treffen muss. So gesehen, gibt es hier einen
gewissen Automatismus. Ich muss etwas
beschließen, das eigentlich schon beschlossen ist.

Das heißt vereinfacht gesagt, dass jede/r
BauwerberIn oder GrundstücksbesitzerIn
die Möglichkeit hat, ein Planungsgespräch
einzufordern. Dieses hat die betroffene Person auch bekommen. Sollte es abschlägig
behandelt worden sein, kann die betroffene
Person ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister begehren.
Übrigens hat das Planungsgespräch erst
nach der letzten Sitzung des Gemeinderates stattgefunden. Insofern war es gar nicht
so schlecht, dass dieser Punkt noch nicht
beschlossen worden ist. Dass es rechtlich
eindeutig ist, darüber muss man, denke ich,
nicht diskutieren.
Zu diesem Fall gibt es höchstgerichtliche
Entscheidungen. Aus diesem Grund hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte auch empfohlen die vorliegende Flächenwidmungsplanänderung abzulehnen.
Hier geht es, wie gesagt, um das Planungsgespräch. In diesem Gespräch wurde ein
Wunsch an die Stadt Innsbruck herangetragen. Der Grundeigentümer wollte eine Änderung der Flächenwidmungsplanänderung
haben, es folgte das erste Gespräch. Nach
der letzten Sitzung des Gemeinderates gab
es das zweite Gespräch mit Herrn Bürgermeister. Meines Wissens nach hat
Bgm. Willi den Änderungsvorschlag
abgelehnt.
Aus diesem Grund haben wir heute diese
Form der Planänderung vor uns liegen. Das
wissen wir auch von der Landesaufsicht.
Wir haben im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte schon sehr
heftig darüber diskutiert.
Ich teile die Meinung von GR Kunst ein wenig - zwar nicht den Ansatz, dass ich freier
Mandatar bin und machen kann, was ich
GR-Sitzung 10.10.2019

Betrachtet man diese Thematik so, habe ich
nicht einmal die Wahlfreiheit etwas anderes
zu beschließen, da ich mich ansonsten
strafbar mache. Das ist natürlich auch nett,
wenn hier Amtshaftungen in den Raum gestellt werden. Ich möchte nur an die GemeinderäteInnen von Weer erinnern. Damals wurde vom Gemeinderat beschlossen,
das denkmalgeschützte Widum in Weer abzureißen.
Es gab dazu einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss. Fakt ist, dass alle GemeinderätInnen verurteilt wurden. Da es einstimmig beschlossen wurde, hatte jede/r die
Verantwortung zu tragen. Es war eine offene Abstimmung, wobei es auch bei einer
geheimen egal gewesen wäre - der Nachweis wurde ja trotzdem erbracht.
(Gelächter)
Das sind schon ernste Themen, besonders
dann, wenn Entscheidungen schwerfallen.
Wir von FI haben uns auch enthalten, da wir
eine gewisse Nähe zu dieser Person pflegen. Es liegt allerdings keine Befangenheit
vor, das wurde rechtlich überprüft. Dementsprechend werden wir diesem Antrag heute
zustimmen.
Auch ich habe mich dazu genötigt gefühlt,
die Empfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte in
der vorliegenden Form zu verfassen. Ich
wiederhole meine Bedenken, dass ich in
diesem Fall keine freie Wahl habe. Vielleicht
kann ich das nicht nachvollziehen, da ich
nur ein "Hobbyjurist" bin. Mir bleibt nur übrig, den entsprechenden Antrag hier zu
empfehlen.
Ich wurde ja gebeten diesen noch einmal
vorzulesen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, das Ansuchen Arzl, Canisiusweg 81, Flächenwidmungsplanänderung,