Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.151
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dem Fuchsrain und der Gerhild-DiesnerStraße in Arzl zu errichten. Sollte ein entsprechender Durchgangsweg nicht angelegt
werden können, ist als Alternative ein Fußund Gehweg in der Kreuzgasse zu prüfen.
Mag. Anzengruber, BSc, Mag. Falch, Gruber, Mag.a Lutz, Wanker und Dr.in Winkel,
alle eigenhändig
Seit der Schließung des Verbindungsweges
zwischen dem Fuchsrain und der GerhildDiesner-Straße gibt es in diesem Bereich
von Arzl keinen Durchgang mehr, mit der
Folge, dass die dortigen AnwohnerInnen
häufig große Umwege über den Schusterbergweg in Kauf nehmen müssen. Vor allem Kinder, die am südlichen Ende des
Schusterbergwegs oder am Fuchsrain wohnen, müssen einen umständlichen Schulweg in Kauf nehmen, der zudem direkt an
einer viel befahrenen Straße liegt.
Außerdem würde durch einen Verbindungsweg ein kürzerer Weg zur Abfallsammelstelle beim Vereinsheim Arzl entstehen,
der auch ohne Auto zurückgelegt werden
kann. Sollte ein entsprechender Durchgangsweg nicht angelegt werden können,
sollte die Alternative eines Fuß- und Gehweges in der Kreuzgasse geprüft werden,
damit vor allem der Schulweg für Kinder sicher gestaltet wird.
57.16 GfGR/136/2018
Ticketautomaten für alle Bushaltestellen in der Stadt Innsbruck
(GRin Mag.a Lutz)
GRin Mag.a Lutz: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Dienststellen der Stadt
Innsbruck werden beauftragt, zu prüfen, inwieweit es möglich ist, alle Bushaltestellen
der Stadt mit Ticketautomaten auszustatten,
an denen nicht in unmittelbarer Nähe entsprechende Automaten installiert sind.
Mag.a Lutz, Mag. Anzengruber, BSc,
Mag. Falch, Gruber, Wanker und
Dr.in Winkel, alle eigen-händig
Aufgrund der Tatsache, dass nicht an allen
öffentlichen Bushaltestellen ein Ticketautomat angebracht ist, oder sich Parkplätze mit
GR-Sitzung 11.10.2018
einem entsprechenden Automaten in der
Nähe befinden, soll geprüft werden, welche
Haltestellen für einen entsprechenden Ticketautomaten in Frage kommen. Vor allem
sind Bustickets, die bei den BusfahrerInnen
erworben werden um € 0,60 teurer als Tickets, die über den entsprechenden Automaten gekauft werden können.
57.17 GfGR/137/2018
Befreiung der Parkabgabepflicht
für Batterie-Elektrofahrzeuge und
Kraftfahrzeuge mit WasserstoffBrennstoffzellenantrieb
(GRin Mag.a Lutz)
GRin Mag.a Lutz: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Befreiung von der Parkabgabeflicht für
das Parken von Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb (Batterie-Elektrofahrzeuge)
und für Kraftfahrzeuge mit WasserstoffBrennstoffzellenantrieb wird gemäß der Vorlage des Verordnungsentwurfs bis
31.12.2019 verlängert.
Mag.a Lutz, Mag. Anzengruber, BSc,
Mag. Falch, Gruber, Wanker und
Dr.in Winkel, alle eigen-händig
Wie bereits im Arbeitsübereinkommen der
Koalition ausgeführt, soll durch eine umfassende Evaluierung der Parkraumbewirtschaftung auch das gratis parken für EAutos und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb untersucht werden. Da bis
zum heutigen Zeitpunkt noch keine Evaluierung durchgeführt worden ist und keine
dementsprechende Bewertung vorliegt, wird
der Antrag für eine Verlängerung dieser
Maßnahme gestellt.
Weiterführende Begründungen finden sich
im Amtsentwurf ZI.
Maglbk/13480/PWSTS/13 und dem Gemeinderatsprotokoll vom 14.06.2018.