Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.195
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Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, in Zusammenarbeit mit ihrem
Wirtschaftsprüfer die Notwendigkeit der Erfassung von Gleitzeitstunden
im Rahmen der Rückstellung für Zeitguthaben zu überprüfen. Gegebenenfalls wäre die Berechnung der Rückstellung für die Zukunft in diesem Punkt anzupassen. Im Anhörungsverfahren gab die IIG an, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen worden wäre. Dies
insofern, als die Gleitzeitstunden im Rahmen der Rückstellung für Zeitguthaben korrekterweise berücksichtigt werden und eine Adaption dieser Rückstellung im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2017 vorgenommen worden sei.
Rückstellungen
für Jubiläumsgelder –
Rechnungszinssatz
Für Jubiläumsgelder scheinen in der Bilanz der IIG KG zum Jahresende 2016 Rückstellungen im Gesamtausmaß von € 99.156,73 (Vorjahr:
€ 81.892,60) auf. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist vordergründig auf eine Verringerung des zur Berechnung der Rentenendwertfaktoren in Anschlag gebrachten Zinssatzes von 3,00 % p.a. (für das
Jahr 2015) auf 1,60 % p.a. (für das Jahr 2016) zurückzuführen.
Rückstellungen
für Jubiläumsgelder –
Berechnungsdiskrepanzen –
Empfehlung
Bei der Überprüfung der Berechnungen zur Jubiläumsgeldrückstellung
des Jahres 2016 sind der Kontrollabteilung einige Punkte aufgefallen,
die ihrer Einschätzung nach einer Überprüfung und gegebenenfalls
einer Korrektur bedürfen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, die von ihr aufgezeigten Berechnungsabweichungen in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
zu überprüfen und allenfalls für künftige Rückstellungsberechnungen
zu korrigieren. Auch hier berichtete die IIG in ihrer Stellungnahme,
dass die Anregung der Kontrollabteilung umgesetzt worden sei, indem
die aufgezeigten Berechnungsdiskrepanzen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2017 in Zusammenarbeit mit
dem Wirtschaftsprüfer richtig gestellt worden wären.
3.8 Entschädigungen für Mitglieder des Aufsichtsrates
bzw. den AR-Vorsitzenden
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Entschädigungen
AR-Mitglieder
Nach Beschlüssen in den jeweiligen Generalversammlungen vom
09.07.2014 der IIG und IISG wird den Mitgliedern des Aufsichtsrates
dieser beiden Gesellschaften (nicht jedoch den vom Betriebsrat in diese Gremien entsandten Personen) eine Aufwandsentschädigung im
Ausmaß von € 300,00 pro Sitzung gewährt. Nachdem in der praktischen Handhabung pro Aufsichtsratstermin zwei AR-Sitzungen – nämlich einmal für die IIG und ein weiters Mal für die IISG – stattfinden,
wurde im Detail bestimmt, dass der erwähnte Betrag als Sitzungsentgelt für beide AR-Sitzungen zu verstehen ist. Für die Sitzungen des
Bilanzausschusses und des Arbeitsausschusses wurde eine Aufwandsentschädigung von € 200,00 pro Sitzung (ebenfalls zusammen
für IIG und IISG) festgelegt.
Außerdem wurde das Zustehen dieser Aufwandsentschädigungen an
eine Mindestanwesenheit von 75 % bei der jeweiligen Sitzung gekoppelt.
Für die im Geschäftsjahr 2016 abgehaltenen Sitzungen des AR von IIG
und IISG sowie des Bilanz- und des Arbeitsausschusses wurde an die
AR-Mitglieder ein Gesamtbetrag von € 9.500,00 (Vorjahr: € 10.800,00)
ausbezahlt.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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