Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.50
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Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer:
GR Onay, möchtest Du den Abänderungsantrag aufrechterhalten?
GR Onay: Den Abänderungsantrag halte
ich aufrecht, den Zusatzantrag ziehe ich zurück.
Rang nach dem Vorkaufsrecht für die
Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls) ein, das grundbücherlich sichergestellt wird.
19.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Duftner, GR Lukovic, BA und
NEOS, 4 Stimmen, gegen GR Onay):
Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes reg.
GenmbH, Wohnanlage
Am Bichl 2-10, Vorkaufsrecht der
Stadt Innsbruck
Der Abänderungsantrag von GR Onay (Seite 576) wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.10.2018 (Seite 575) wird angenommen.
Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom
30.08.2018 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.
Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte des Grundstück 766/41 in EZ
702 KG Igls, welches im bücherlichen
Eigentum der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN 42520 f) steht,
stimmt dem Verkauf der 11/1033 Miteigentumsanteile, welche untrennbar mit
Wohnungseigentum an der Garagenbox G1 verbunden sind, an die bisherigen MieterInnen,
2.
Die KäuferInnen,
Der Zusatzantrag (Seite 576) wird vom Antragsteller zurückgezogen.
18.
I-RA 714/2018
Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes reg.
GenmbH, Wohnanlage
Am Bichl 2-10, Vorkaufsrecht der
Stadt Innsbruck
Verfügung des Herrn Bürgermeisters vom
26.07.2018 gemäß Notrechtsverfügung § 33
Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR):
1.
2.
Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte des Gst. 766/41 in EZ 702
KG Igls, welches im bücherlichen Eigentum der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (FN 42520 f) steht,
stimmt dem Verkauf der 8/1033 Miteigentumsanteile, welche untrennbar mit
Wohnungseigentum an der Garagenbox G2 verbunden sind, an die bisherigen
I-RA 804/2018
, räumen der Stadt Innsbruck ob ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen an der
Liegenschaft EZ 702, KG Igls, wieder
ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten (im Rang nach dem Vorkaufsrecht für die Agrargemeinschaft
Waldinteressentschaft Igls) ein, das
grundbücherlich sichergestellt wird.
20.
I-RA 1144/2017
Deponie Ahrental, Verlängerung
Bestandverhältnisse ab
01.10.2020
(geb. 23.09.1962), zu.
Beschluss (einstimmig):
Die
Antrag des Stadtsenates vom 08.08.2018:
, räumen der Stadt
Innsbruck ob ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft
EZ 702, KG Igls, wieder ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten (im
GR-Sitzung 11.10.2018
1.
Die Stadt Innsbruck nimmt zur Kenntnis, dass die bestehenden Bestandverträge aus 1996 über die Flächen der
Deponie Ahrental am 30.09.2020 en-