Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.97
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53.9
GfGR/74/2018
Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD), Zurverfügungstellung einer Rubrik im "Innsbruck
informiert" zur Suche von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen für die
Betreuung von SeniorInnen (GRin
Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Der Antrag
bezieht sich auf die Aktuelle Stunde in der
Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2018.
Susanne Seitz, zwischenzeitlich leider verstorben, hat darauf hingewiesen, dass der
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD)
mit dieser Rubrik sehr geholfen wäre. Dem
Antrag ist nichts hinzuzufügen. Ich möchte
mich bedanken, dass ein ganzes Heft zu
diesem Thema herausgegeben wurde.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Da "Innsbruck
informiert" ohnehin überarbeitet werden soll,
ersuche ich, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen,
damit dieser in die Beratungen miteinfließen
kann.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2018 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
53.10 GfGR/75/2018
Kostenlose Überlassung von
Werbeflächen an Traditionsvereine in Stadtteilen (GR Kurz)
GR Kurz: Es ist relativ simpel. Wie in der
Überschrift angeführt, beinhaltet unser Antrag die kostenlose Überlassung von Werbeflächen an Traditionsvereine in den Stadtteilen. Wichtig ist uns dabei, dass die Stadtteile nicht nach § 2 Abs. 2 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), sondern
nach den gewachsenen, örtlichen Gemeinschaften - Arzl, Allerheiligen, Amras etc. eingeteilt werden.
Da einige unserer Mitglieder aktiv im Vereinswesen tätig sind, ist uns aufgefallen,
dass es zwar ein paar Musikkapellen und
Schützenkompanien gut geht, vielen aber
GR-Sitzung 11.10.2018
nicht. Mit Traditionsvereine ist nicht irgendein Kulturverein in den "Bögen" gemeint,
sondern ausschließlich Traditionsvereine im
Sinne der Schützenkompanien, der Musikkapellen, der Trachten- und Volkstanzvereine, der SängerInnenrunden und der Chöre.
Dementsprechend ist der Antrag relativ
simpel gehalten. Die konkrete Auswahl der
Werbe- und Anschlagflächen sollte nach
Vorschlag der zuständigen Dienststellen
des Stadtmagistrats durch den Stadtsenat
erfolgen.
GR Mag. Krackl: Ich befürworte grundsätzlich das Ansinnen, Werbeflächen für Vereine zu schaffen. Ich denke, dass die Eingrenzung auf einzelne bzw. wenige Gruppen im Sinne der Gleichbehandlung eher
schwierig sein wird. (Beifall)
Deshalb ersuche ich, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Es muss darauf geachtet werden, dass alle
gut miteinander auskommen und alle die
entsprechenden Möglichkeiten haben.
Ich möchte noch ein Beispiel anführen. In
Mühlau befindet sich unterhalb des Badhauses eine Wand, auf der Vereine ihre
Planen zur Ankündigung von Festen anbringen - für den Feuerwehrball, den Schützenball oder den Musikball. Jede/r schraubt
ihre/seine Plane woanders in die Wand hinein. Besser wäre mit Karabinerhaken einen
Rahmen zu schaffen, um die Planen nach
Genehmigung der Stadt einhängen zu können. Wichtig ist, dass qualitativ hochwertige
Werbeflächen geschaffen werden. Diese
müssen dann auch kontrolliert werden.
Deshalb sollte der Stadtsenat den Antrag
behandeln, da dieser nicht so einfach im
Gemeinderat beschlossen werden kann.
GRin Mag.a Seidl: Ich muss in diesem Fall
GR Mag. Krackl widersprechen. Ich glaube,
dass wir den Antrag im Gemeinderat beschließen können. Ich ersuche, den
Antrag sofort abstimmen zu lassen
und ihn nicht in den Stadtsenat zu schieben.
Die Abstimmung sollte jetzt durchgeführt
werden.
Wir sind natürlich dagegen. Es kann nicht
sein, dass nur eine Gruppe an Vereinen
oder ein paar Vereine bevorzugt werden,
die scheinbar mehr Wert haben. So kommt