Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.244
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Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
die Musikschule der Stadt Innsbruck einen Betrag von € 274,00 für die
Jahre 2014 bis 2016 bzw. € 267,00 (ab 2017) im besagten Beobachtungszeitraum verrechnete.
Außerdem hielt die Kontrollabteilung fest, dass bei der erstmaligen Berechnung des Gemeindeabdeckungsbeitrages für das Wintersemester
2014/2015 ein um mehr als € 266,60 Tsd. höherer Personalaufwand
für Musiklehrer angesetzt wurde. Irrtümlicherweise wurden anteilige
Personalkosten von städt. Dienstnehmern des Orchesters des Tiroler
Landestheaters miteinbezogen. Infolgedessen errechnete die Musikschule der Stadt Innsbruck (€ 274,00) gegenüber der Kontrollabteilung
(€ 234,00) im Nachvollzug einen abweichenden Gemeindeabdeckungsbeitrag.
Bezugnehmend auf die obigen Feststellungen bezüglich Ermittlung und
Weiterverrechnung eines Gemeindeabdeckungsbeitrages für auswärtige Musikschüler durch die Musikschule der Stadt Innsbruck empfahl
die Kontrollabteilung eine Evaluierung der derzeitigen Kalkulationsmethodik im Sinne einer einheitlichen, stringenten Berechnung des Gemeindeabdeckungsbeitrages. Außerdem empfahl die Kontrollabteilung,
in weiterer Folge das schriftliche Ergebnis dieser Evaluierung dem zuständigen städtischen Gremium vorzulegen. Ferner regte die Kontrollabteilung an, diesen Gemeindeabdeckungsbeitrag in regelmäßigen
(zumindest jährlichen) Abständen zu ermitteln und den betreffenden
Wohnsitzgemeinden der sprengelfremden Schüler vorzuschreiben.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die Fachdienststelle
an, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
6.2 Innsbrucker Musikschüler
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Gemeindeabdeckungs- Da auch Personen mit Hauptwohnsitz Innsbruck eine sprengelfremde
beitrag an
Landesmusikschule aus organisatorischen oder pädagogischen Grünsprengelfremde
den besuchen, hat die Stadtgemeinde Innsbruck für diese MusikschüLandesmusikschulen
ler im Gegenzug ebenfalls einen Gemeindeabdeckungsbeitrag zu befür Innsbrucker
zahlen. Auch in diesen Fällen hat die Stadt Innsbruck bzw. das Amt für
Musikschüler
Kultur der MA V eine dementsprechende Verpflichtungserklärung für
den betreffenden Schüler abzugeben und den von der gewünschten
Landesmusikschule errechneten Semester- bzw. Jahresbeitrag zum
Schulaufwand zu bezahlen.
,
So hat das Referat Städtische Musikschule über die in ihrem Verantwortungsbereich liegende Haushaltsstelle 1/320210 – 729000 – Musikschule, Sonstige Ausgaben für die Kalenderjahre 2014 bis 2017 an
mehrere Tiroler Landesmusikschulen – Kramsach, Schwaz und
St. Johann – sowie an die niederösterreichische Landesmusikschule
Wieselburg einen Betrag von gesamt € 2.955,17 überwiesen.
Berechnungstabellen
der verschiedenen
Landesmusikschulen
Die Kontrollabteilung nahm eine Einschau in die einzelnen von den
verschiedenen Landesmusikschulen an die Musikschule der Stadt
Innsbruck übermittelten Berechnungstabellen betreffend Einhebung
eines Gemeindeabdeckungsbeitrages von Innsbrucker Musikschülern
vor.
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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