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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.245

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Im Jahr 2017 leistete die Musikschule der Stadt Innsbruck einen Gemeindeabdeckungsbeitrag in Höhe von gesamt € 1.270,42 für vier
Schüler mit Hauptwohnsitz Innsbruck an vier unterschiedliche Gemeinden. Davon befinden sich drei im Tiroler Unterland und eine in Niederösterreich.
Auffallend war in diesem Zusammenhang, dass die Tiroler Landesmusikschulen für die Ermittlung des jeweiligen Beitrages zum Schulaufwand für sprengelfremde Schüler keine einheitliche Kalkulationsvorlage
verwendeten. So war den Unterlagen zu entnehmen, dass im Vergleich
der betreffenden Landesmusikschulen die Höhe der verrechneten Abdeckungsbeiträge von € 141,38 bis € 275,00 pro Semester und Schüler
schwankte.
7 Kautionen – Musikinstrumente

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StS-Beschluss vom
23.11.1994
Kautionshöhe,
Verleihgebühr,
Benützungsgebühr

Für die unentgeltliche Ausleihung eines Instrumentes wird von der Musikschule der Stadt Innsbruck für die befristete Benützungsdauer vom
Entleiher eine Kautionsleistung in Höhe von € 218,00 (ATS 3.000,00)
vorgeschrieben.
Die Höhe dieses Kautionsbetrages (€ 218,00 bzw. ATS 3.000,00) ist
bis dato in dem vom Referat Städtische Musikschule übermittelten Beschluss des Stadtsenats vom 23.11.1994 begründet.
Ferner wurden in diesem StS-Beschluss neben den Schulgeldgebühren auch eine Verleihgebühr für Musikinstrumente (Blöckflöte [nur Sopran und Alt] mit ATS 77,00 und für alle übrigen Instrumente mit
ATS 214,00) sowie für das Zubehör allein (Etui, Bogen usw.) ein Entgelt in Höhe von ATS 77,00 festgeschrieben. Des Weiteren wurde auch
noch eine Benützungsgebühr für bestimmte Übungsinstrumente
(Schlagzeug, Harfe und Orgel) an der Musikschule der Stadt Innsbruck
pro Wochenstunde und Semester mit je ATS 90,00 festgesetzt.
Der Musikschuldirektor teilte auf diesbezügliche Nachfrage der Kontrollabteilung mit, dass weder Verleihgebühren für Musikinstrumente
noch Benützungsgebühren für bestimmte Übungsinstrumente von Seiten der Musikschule der Stadt Innsbruck im Sinne des obigen StSBeschlusses eingehoben werden.

Entwicklung der
Kautionsleistungen im
Jahr 2017

Mit nachfolgender Tabelle stellte die Kontrollabteilung die Entwicklung
der Kautionsleistungen – Einnahmen (Ausleihung des Instrumentes)
und Ausgaben (Rückstellung des Instrumentes) – im Jahr 2017 sowie
den zum 31.12.2017 auf dem Sachkonto „Kautionen-Instrumentenverleih“ noch an die betreffenden Entleiher auszubezahlenden Betrag
von € 26.160,00 („schließlicher Kassenrest“) dar:

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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