Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 09-Protokoll_15_07_2014.pdf
- S.10
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und breite Zustimmung. Ich glaube, dass es
eine ausgesprochen nachhaltige Entscheidung ist. Jede/jeder, die/der in dieser Stadt
groß geworden ist, verbindet natürlich sehr
viel mit dem Patscherkofel und ich freue
mich auch in Zukunft auf eine angeregte
Diskussion. Ich glaube, es liegt noch viel
Arbeit vor uns. Sowohl der Beirat Patscherkofel als auch der Gemeinderat und vielleicht der Sportausschuss sind gefordert,
hier die notwendigen Weichenstellungen
treffen zu können.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bedanke
mich und glaube, dass ich Ihnen ein wirklich
hervorragendes Paket zur Beschlussfassung vorlegen kann.
Die Arbeit und hoffentlich auch der Spaß
und die Freude am Gestalten unseres
Hausberges, beginnt erst.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin DIin Sprenger, gegen INN Piraten;
1 Stimme):
Der Antrag des Stadtsenates vom
09.07.2014 (Seite 589) wird angenommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielen Dank
an RA Dr. Pallitsch, LL.M., Mag. Tschapeller und Dr. Scheiber. Wir werden uns morgen bei den Vertragsunterfertigungen hoffentlich noch sehen.
GR Mag. Krackl referiert den Antrag des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 15.07.2014:
5.
III 11450/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B26, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nrn. 2 bis 4, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Für den entsprechenden Flächenwidmungsplan IN - F20 wurde die aufsichtsbehördliSonder-GR-Sitzung 15.07.2014
che Genehmigung durch das Amt der Tiroler Landesregierung erteilt.
Die notwendigen Verträge liegen mittlerweile bereits vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher; 1 Stimme) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN - B26, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Amraser Straße Nrn. 2
bis 4, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
StR Mag. Fritz: Wir haben über dieses Projekt bereits bei der Auflage des Bebauungsplanes beim Beschluss über den Flächenwidmungsplan eingehend gesprochen und
ich werde versuchen, mich kurz zu fassen.
Ich muss mich bei allen Kolleginnen und
Kollegen für die Kurzfristigkeit der Vorlage
entschuldigen. Die letzten Verträge wurden
gestern abends unterschrieben. Das lag
nicht im Bereich der Stadt Innsbruck. Das
Amt der Tiroler Landesregierung hat beinahe sieben Monate benötigt, um sich zu
überlegen, ob es dem vom Gemeinderat
mehrheitlich beschlossenen Flächenwidmungsplan die Genehmigung erteilt oder
nicht.
Dass es dem Projektwerber dann ein wenig
eilig ist, auch Rechtssicherheit zu haben,
um seine weiteren Planungsschritte sozusagen nicht auf Luft zu bauen, sondern auf
einem rechtssicheren Bebauungsplan aufzusetzen, ist verständlich. Daher haben wir
uns bemüht, das noch vor der Sommerpause in den Gemeinderat zu bringen. Hier
geht großer Dank an alle Mitwirkenden im
Hause, von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration bis zur
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten.
Das Amt der Tiroler Landesregierung hat
letztlich in einem Bescheid erklärt, dass keine Versagungsgründe vorliegen bzw. kein
gesetzlicher Grund, den vom Gemeinderat
in seiner Widmungshoheit beschlossenen