Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 09-Protokoll_15_07_2014.pdf
- S.12
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ben und nicht von den Kostenrechnerinnen
bzw. Kostenrechnern des Bauherrn, noch
durchgearbeitet.
Im Projektsicherungsvertrag (Einreichungsstand Jänner 2014) steht, dass Änderungen
an der Fassade aus bauphysikalischen und
schalltechnischen Gründen unter der Voraussetzung möglich sind, dass die Wettbewerbssieger, das Architekturbüro LAAC
zt-gmbh, Arch.in DIin Aste und Arch. DI Ludin
ausdrücklich zustimmen und es mit der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, abgestimmt ist.
Wir haben also die Garantie, dass wir von
den Architektinnen bzw. Architekten, die
den Wettbewerb gewonnen haben, an diesem hohen Gebäude eine qualitätsvolle
Fassade erhalten und nicht von irgendeiner
anonymen Generalplanerin bzw. irgendeinem anonymen Generalplaner und seiner
Kostenrechnerin bzw. seinem Kostenrechner. Das ist der eine wesentliche Punkt.
Der zweite Punkt ist die Absicherung dessen, was für die Wettbewerbsjury ein wesentliches Argument war, dieses Projekt
auszuwählen, nämlich das öffentliche Kulturplateau, den öffentlichen Platz, die öffentliche Fläche auf der Dachebene der Mall ab
dem dritten Obergeschoß, auf dem dann
der doch relativ schmälere Hochhausteil
aufsetzt.
Es war damals der angebotene Mehrwert
für die Öffentlichkeit im Ausgleich dafür,
dass eine für die Stadt Innsbruck außergewöhnliche Höhe und Dichte bewilligt wird
und ein öffentlich zugänglich und auch kulturell genutzter Platz entsteht, der im Moment jedoch nur von der Seite der Amraser
Straße her interessant ist. Im Zusammenhang mit der Schließung und Umnutzung
des Frachtenbahnhofes, wo wir ca. seit dem
Jahre 2000 ein städtebauliches Projekt haben und eine neuer Stadtteil entstehen wird,
kann man dann in Zukunft von beiden Seiten - von der Seite des ehemalige Frachtenbahnhofes/neuen Frachtenbahnhofquartiers bis zur Amraser Straße - einen öffentlichen Durchgang haben, an dem auch kulturelle Nutzung und Gastronomie stattfindet.
Die Stadt Innsbruck erhält jetzt 120 m2 auf
zehn Jahre mietfrei zur Nutzung für einen
kulturellen Zweck. Diesen kann sich die
Stadt Innsbruck selbst aussuchen. Für die
Gesamtgestaltung liegt ein noch nicht sehr
Sonder-GR-Sitzung 15.07.2014
präzises und konkretes Konzept von
Dr. Braun vor, das natürlich von der konkreten Handelsnutzung in den unteren Geschoßen abhängig ist, da es eine bestimmte
Abstimmung benötigt. Es sollte sich irgendwie als Einheit präsentieren. Das Kulturangebot und das öffentliche Angebot sollte
zum Schwerpunkt des Handelsteiles passen. Das ist der Kern von dem, was
Dr. Braun ausgearbeitet hat. Daher ist es
jetzt noch nicht so konkretisiert, dass man
es festlegen könnte, dass auf dieser Fläche
genau dieses und jenes veranstaltet werden
muss.
Dass es dort eine öffentliche Nutzung, kulturelle Einrichtungen und natürlich auch Gastronomie gibt, ist vertraglich geregelt. Dies
jedoch nicht in einem Ausmaß, dass dort
oben nur Gastro- und keine konsumfreie
Fläche ist, wo sich die Öffentlichkeit einfach
so bewegen kann. Jetzt kommt der entscheidende Punkt. Das ist letztlich durch eine Dienstbarkeit abgesichert. Um diese
Dienstbarkeit haben die Frau Bürgermeisterin und ich noch gestern gerungen.
Ursprünglich wollte die Pema Immobilien
GmbH nur eine zivilrechtliche, privatrechtliche, vertragliche Gewährleistung einräumen, was natürlich schwierig gewesen wäre. Die Duldung der öffentlichen Nutzung,
wenn es die Betreiber- oder Errichtergesellschaft nicht mehr gibt oder wir es vielleicht
irgendwann mit einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zu tun haben, da einzelne
Wohnungen verkauft werden, allfälligen
späteren Rechtspersonen zu überbinden
und das auch noch gegen eine Wohnungseigentumsgemeinschaft durchzusetzen viel Vergnügen! Das wollten wir nicht und
vor allem wollten wir auch die Gleichbehandlung aller Bauwerberinnen und Bauwerber.
Ihr werdet Euch noch erinnern, dass wir hier
auch eine nicht unheftige Diskussion über
das Durchgangsrecht in der Passage der
Wirtschaftskammer Tirol (WKO) hatten. Den
obersten Stock dieses Gebäudes über den
bestehenden Bebauungsplan hinaus, haben
wir deshalb nicht genehmigt, da sich die
WKO geweigert hat, das Servitut des öffentlichen Durchgangs einzuräumen.
(GR Vescoli: Das kann die WKO nicht.)
Das kann sie schon, da es damals um ein
befristetes Recht gegangen wäre. Es war im