Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 09-Protokoll_15_07_2014.pdf

- S.4

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Mountainbiking usw. es geben sollte. Hier
liegt eine große Arbeit vor uns.
Dies auch im Zusammenwirken mit den
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern und allen, die dort oben beschäftigt
sind und in verschiedenen Rechtsbeziehungen zueinander stehen. Wir haben bereits
einen sehr guten Anlauf genommen und ich
glaube, dass gerade die Arbeit im Beirat
Patscherkofel sehr erfolgsversprechend
sein wird und wir mit dementsprechenden
Verhandlungspartnern, in welcher Hinsicht
auch immer, durchaus viel bewegen werden
und uns auch darauf freuen können.
Ich komme noch einmal auf die Genese zurück. Es war mit der vorübergehenden Einstellung der Pendelbahn im Sommer 2012,
wo sich für mich als Bürgermeisterin die
Frage stellte, wie wir weiter vorgehen. Ich
bin dann initiativ geworden und habe gemeint, über einen Rückkauf zu verhandeln
und zu schauen, in welche Richtung das
gehen könnte.
Im Gemeinderat erinnern sich sicher noch
viele Kolleginnen und Kollegen daran, dass
auch von den bisherigen Eigentümern (jetzt
sind sie es ja noch, da noch nichts unterschrieben ist) und Verkäufern natürlich im
Aufbau über beinahe zwanzig Jahre (Übernahme im Jahre 1996) viel Emotion, viel
persönlicher Einsatz und natürlich auch millionenschwere Investitionen verbunden waren, um dieses Schigebiet in dieser Dimension und dieser Funktionalität anzubieten
und zu betreiben.
So etwas gibt man natürlich nicht leichtfertig
weg. Das habe ich auch im Zuge der Verhandlungen immer wieder gemerkt. Ich
möchte Dr. Scheiber ausdrücklich danken.
Wir haben gemeinsam viel überlegt, durchgewälzt, hinterfragt und jeden Schritt von
Verkäufer- und Käuferseite abgesichert.
Auch Gremialbeschlüsse bzw. politische Erklärungen, die Verkaufsmöglichkeit und
quasi immer weitere Einengung, um einmal
auf ein Preisband zu kommen, war das Ergebnis, das wir Ihnen im Jänner 2014 vorlegen konnten. Wir hatten zwar vom Umfang
der Anlagen einen Überblick, haben aber
gesagt, dass man es noch konkret festlegen
wird müssen, was alles übernommen wird
und in welchem Preisband man sich dann
letztlich fixieren kann.
Sonder-GR-Sitzung 15.07.2014

Es standen noch einige wirtschaftliche Gutachten dahinter. Wir haben verschiedene
Preisannahmen getroffen, die wir als Gemeinderat in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht und auch in Hinsicht dessen,
was der Verkäufer aus seiner Sicht erlösen
möchte und wo wir als Stadt Innsbruck sagen können, dass es der Wert ist, den wir
gut vertreten können.
Ich denke, dass man irgendwann auf einen
Punkt kommen muss, da wir sozusagen
nicht ein Preisband kaufen oder verkaufen.
Die Festlegung auf € 10,7 Mio. mit dem Umfang darf ich Ihnen heute wirklich mit bestem Wissen und Gewissen zur Beschlussfassung empfehlen. Es steht sich dafür, diese Anlagen, wie sie liegen und stehen, zu
diesem Preis zu erwerben und in das Eigentum der Stadt Innsbruck zurückzuführen.
Die weiteren Details hinsichtlich der vorliegenden Verträge (Kaufvertrag, Betreibervertrag und auch die Umbenennung, die sich
nach Ankauf ergibt) wird Ihnen Dr. Scheiber
noch referieren. Ich glaube, dass es ein historischer Beschluss ist, den wir hier heute
fassen. Die Bergbahnen sind ein wesentliches Element in den Köpfen der Innsbruckerinnen und Innsbrucker. Der Patscherkofel hat eine Besonderheit, über die wir auch
in der Formulierung der Präambel sehr intensiv diskutiert haben. Der Gemeinderat
hat heute die Möglichkeit, dieses Geschäft
zu Ende zu bringen. Da es letztlich immer
wieder um Geld geht, hat er darüber zu befinden und dies dementsprechend in die
Zukunft zu führen.
Ich referiere den Antrag des Stadtsenates
vom 09.07.2014:
1.

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Bericht der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) vom 02.07.2014 samt allen Vertragswerken zustimmend zur Kenntnis.
Weiters stimmt er der Übernahme des
Unternehmens wie beschrieben zu. Der
Preis dafür beträgt € 10,7 Mio. zuzüglich Nebenkosten.

2.

Der Gemeinderat ermächtigt die Frau
Bürgermeisterin, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, alle Schriftstücke, Eingaben
und Urkunden zu unterfertigen und
überhaupt alle Rechtshandlungen im