Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 09-Protokoll_15_07_2014.pdf
- S.5
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Rahmen dieses Beschlusses vorzunehmen, die sie in der Angelegenheit
für nützlich und notwendig erachtet.
3.
Der Gemeinderat erteilt der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, den Auftrag, die finanziellen
Vorkehrungen für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2014 zu treffen.
Dazu hat der Gemeinderat schon am
06.05.2014 einen Nachtragskredit von
€ 11 Mio. auf Vp. 5/780100-775100 "Kapitaltransferzahlung Liftkonzept"
genehmigt. Dieser darf mit einem
Kommunaldarlehen bedeckt werden.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
und bitte Dr. Scheiber um seine Ausführungen.
Dr. Scheiber: Frau Bürgermeisterin, herzlichen Dank. Ich darf Ihnen berichten, dass
wir in Abarbeitung des Beschlusses des
Gemeinderates in Bezug auf den Rahmenvertrag begonnen haben, mit der Verkäuferseite eine sehr ausgiebige Risikobetrachtung durchzuführen. Die Verkäuferseite hat
uns alle Unterlagen in einer sehr professionellen und transparenten Weise zur Verfügung gestellt. Wir waren eigentlich sehr
schnell in der Lage, uns einen entsprechenden Überblick über die Vertragswerke zu
verschaffen, die mit 01.10.2014 von der
Stadt Innsbruck übernommen werden müssen.
Das Ergebnis dieser Einschau hat zu keinen
nennenswerten zusätzlichen Risken geführt,
die uns nicht schon bekannt und für die Ermittlung des Kaufpreises ausschlagend gewesen wären. Wir haben sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht
geprüft. Die Unterlagen finden sich bei Ihren
Unterlagen und sind sehr detaillierte über
vierhundert Seiten. Es wurde wirklich jeder
einzelne Vertrag dahingehend geprüft, ob
die Stadt Innsbruck damit ein zusätzliches
Risiko übernimmt oder nicht.
Parallel zu dieser Einschau haben wir begonnen, das Vertragswerk zu errichten bzw.
zu konzipieren. Der Kauf- und Abtretungsvertrag liegt Ihnen vor. Er konnte vor vierzehn Tagen mit der Familie Schröcksnadel
finalisiert werden. Dieser Kauf- und Abtretungsvertrag regelt im Wesentlichen die
Sonder-GR-Sitzung 15.07.2014
Übertragung von drei Gesellschaften in das
Eigentum der Stadt Innsbruck.
Das ist die VB Gastronomie GmbH, die zukünftig Patscherkofelbahnen Infrastruktur
GmbH heißen sollte. Weiters ist es die Patscherkofelbahnen GesmbH & Co KG. Sie
erinnern sich, dass es uns, insbesondere
auch aus beihilferechtlichen Gründen, ein
Anliegen war, das Unternehmen Patscherkofel in zwei Konstruktionen zu übernehmen. Zum einen als eine Infrastrukturgesellschaft, in der alle Seilbahnanlagen geparkt werden sollten. Das ist die jetzige VB
Gastronomie GmbH bzw. die zukünftige
Patscherkofelbahnen Infrastruktur GmbH
und die derzeitige Patscherkofelbahnen
GesmbH & Co KG als Betreibergesellschaft,
wobei angedacht ist, nach Übernahme der
Gesellschaften die KG in die GmbH einzubringen, da es für die Stadt Innsbruck keinen Sinn macht, ein so eher steuerlich optimierendes Konstrukt aufrecht zu erhalten.
Im Kauf- und Abtretungsvertrag sehen Sie
ganz zu Beginn, dass die Gesellschaftsanteile an die Stadt Innsbruck übertragen werden sollten. Welchen Wert diese Gesellschaftsanteile haben und wie es auf die einzelnen, derzeitigen Gesellschafter noch
aufzuteilen ist, ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist, dass die Familie Schröcksnadel
sehr weitreichende Garantien übernommen
hat, die bis zum 30.09.2014 zu erfüllen sind.
Die wesentlichste Garantie ist, dass die Gesellschaften lastenfrei an die Stadt Innsbruck zu übergeben sind. Der Bilanzstichtag
ist mit 30.09.2014 festzulegen.
Die Begründung liegt darin, dass sie dann
von einem Bilanzstichtag zum anderen immer sehr schön sagen kann, welche Verschiebungen es ergeben hat und ob es aus
der Vergangenheit noch Belastungen gibt,
die von der Familie Schröcksnadel abzudecken sind. Auch das ist eine Garantie, die
im Kauf- und Abtretungsvertrag enthalten ist
und dass ab Unterschriftsleistung die Stadt
Innsbruck die Möglichkeit hat, durch einen
weiteren Geschäftsführer die Geschäfte zu
kontrollieren und mitzugestalten. Das sage
ich jetzt einmal so.
Der Übergabestichtag ist der 01.10.2014.
Das ist auch der Tag, an dem die Kaufpreisforderung von insgesamt € 10,7 Mio. fällig
wird.