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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.42

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13.

MagIbk/20175/RA-VL-VO/1
Ausweitung des Geltungsbereiches der ortspolizeilichen Verordnung betreffend das Alkoholverbot auf den Stadtpark Rapoldi

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 12.07.2017,
den beiliegenden Entwurf einer Verordnung,
mit der die Verordnung "Alkoholverbot",
Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2008
und 12.06.2014, geändert wird, zu beschließen.
Wir haben darüber im Stadtsenat bereits
ausführlich diskutiert, auch in der Öffentlichkeit. Die Grundlage für diese Verordnung ist
ein Antrag der Landespolizeidirektion Tirol
(LPD) - im Zusammenhang mit den Projekten Sicherheits.Mobil und GEMEINSAM.SICHER -, ein Alkoholverbot im Stadtpark Rapoldi zu überprüfen und in Erwägung zu ziehen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser
Verordnung die Polizei entsprechend unterstützen, was durchaus notwendig ist.
Wir reagieren hier natürlich auch auf Bedürfnisse aus der Bevölkerung, die an uns
herangetragen werden - gerade im Bereich
Sill-Zwickel in Richtung König-Laurin-Allee.
Andererseits wollen wir einfach die Grünflächen vom Sillpark bis zur Volksschule Pradl-Leitgeb wieder verstärkt Familien,
Jugendlichen und SeniorInnen zur Verfügung stellen.
Ich denke, im Zusammenhang mit der generellen Diskussion, wenn es um Alkohol in
der Öffentlichkeit und die entsprechenden
Vorkommnisse geht, aber auch darum, wie
öffentliche Flächen gemeinsam genutzt
werden, braucht es künftig einfach mehr
Regeln in der Zusammenarbeit. Das wünschen sich auch die BürgerInnen. Wir sollten diesen Wunsch unterstützen, gerade
wenn das Ersuchen von Seiten der Polizei
vorliegt.
Gestern hatten StR Pechlaner und ich ein
Gespräch mit VertreterInnen des Vereins für
Obdachlose. Dazu wird es heute von der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs
(SPÖ) einen Antrag für eine ganzjährig betriebene Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose geben, den wir sehr gerne unterstützen.
GR-Sitzung 13.07.2017

Wir stehen natürlich auch vor dem Problem,
dass wir es mit verschiedenen Gruppierungen von Obdachlosen zu tun haben, die
man aber nicht differenzieren kann. Das ist
nicht erfreulich, aber generell können manche Maßnahmen - ich sehe das im Bereich
des Bozner Platzes und der MariaTheresien-Straße - schon Gutes bewirken.
Natürlich kommt es zu einer Verdrängung,
das braucht man nicht schönzureden, aber
es ist im Sinne der Zuführung von öffentlichen Flächen für jene, die diese Anlagen
und Einrichtungen mehrheitlich nutzen. Daher kann ich dieses Alkoholverbot im Stadtpark Rapoldi zur Beschlussfassung empfehlen.
GRin Blaser Hajnal, MAS: Das Alkoholverbot im gesamten Stadtpark Rapoldi ist bestenfalls als kurzfristige Maßnahme geeignet,
die angespannte Situation im und rund um
den Park zu beruhigen, doch stellt es keine
langfristige Lösung dar. Ein Verbot führt
einzig zur Verlagerung der Problematik,
lässt neue soziale Brennpunkte entstehen
und bringt der Innsbrucker Bevölkerung wie
den Behörden somit keine wirkliche Erleichterung.
Aus diesem Grund soll das Alkoholverbot
nur befristet ausgesprochen und nach einem Jahr evaluiert werden. Zudem muss es
mit einer Reihe flankierender Maßnahmen
einhergehen:
-

Einerseits konsequent umgesetzte
Präventionsmaßnahmen wie etwa im
Rahmen von "GEMEINSAM.SICHER",
einem Projekt, das darauf abzielt, Sicherheit inmitten der Gesellschaft zu
verankern und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen.

-

Andererseits braucht es Konzepte zur
Betreuung von Personen, die von Alkohol- und Suchtkrankheit betroffen
sind, um ihre Situation zu verbessern
und die Anzahl sozialer Brennpunkte
zu verringern.

Die Stadt Innsbruck darf nicht zu einer Stadt
von Verboten, Vertreibung und Ausgrenzung werden, vielmehr hat sie auch ihre soziale Verantwortung wahrzunehmen. Denn
nur die Bekämpfung sozialer Probleme und
Ungleichgewichte bringt der gesamten Be-