Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.69
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- 509 -
der geförderte Wohnbau nach WBFG wie
auch der förderungsnahe Wohnbau umfasst. Im neuen ÖROKO gibt es dafür vier
Abstufungen, im alten ÖROKO ist dieser
Begriff noch nicht definiert. Daher ist im vorliegenden Beschluss die Passage enthalten
"jedenfalls mehr als 75 %" für mehrheitlich
geförderten Wohnbau.
Es geht also nicht um eine Differenz zwischen 100 % gefördertem Wohnbau im
strengen Sinn der Wohnbauförderungsrichtlinie oder gar keinem, sondern zwischen
100 % und 75 % gefördertem Wohnbau. Ich
darf kurz erläutern, wie ich den Beschluss
aus dem Jahr 2016 verstanden habe - übrigens genau so wie die MitarbeiterInnen der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die den Amtsvorschlag
ausgearbeitet haben: Für uns war klar, dass
der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte mit der Kombination
grundsätzlich geförderter Wohnbau, aber
Beachtung des Eigenbedarfs, Folgendes
gemeint hat: Abzüglich des Eigenbedarfs
bzw. des Bauens zwecks Befriedigung des
familiären Eigenbedarfs fällt alles Weitere in
die ÖROKO-Kategorie geförderter Wohnbau (das heißt Wohnbau im Sinn der
Wohnbauförderungsrichtlinie und förderungsnaher Wohnbau).
Mit der Herabstufung auf "mehrheitlich", also mehr als 75 %, ist neu hereingekommen,
was im Jahr 2016 überhaupt nicht zur Diskussion stand, nämlich dass man bis zu
25 % frei finanziertes Wohnen schaffen
kann.
Dass das förderungsnahe Wohnen nicht auf
die Bestimmungen der Wohnbauförderungsrichtlinie im engeren Sinn eingeschränkt werden soll, damit hat
GR Mag. Krackl vollkommen Recht. Dieses
Marktsegment, bei dem die Kosten und das
Einkommen knapp über den Grenzen der
Wohnbauförderungsrichtlinie liegen, soll
nicht verdrängt werden. Das war aber nie
Diskussionsgegenstand. Damals nicht und
heute auch nicht.
Diesen Punkt mit dem frei finanzierten
Wohnen habe ich die ganze Zeit nicht verstanden. Seit es den Prozess in Arzl - Ost
gibt - er reicht ja noch viel länger zurück als
bis zum Jahr 2009 -, waren alle Anlässe,
dort raumordnerisch etwas zu unternehmen,
nicht auf dringenden Wohnbaubedarf für die
GR-Sitzung 13.07.2017
Stadt Innsbruck zurückzuführen. Vielmehr
war der Grund immer, zumindest seit ich im
Gemeinderat bin - was nun schon recht lang
ist -, der Versuch, dort entstandene
Schwarzbauten legal zu sanieren.
Die Mittel waren unterschiedlich - von Inselwidmungen, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben hat, bis zu
großflächigen Umwidmungsabsichten, mit
denen man eine Widmung für die verbliebenen zwei Häuser angestrebt hat. Zwischenzeitlich hatte ein Eigentümer das Glück, in
der kurzen Zeit, in der das Schwarzbausanierungsgesetz gegolten hat, das danach
vom VfGH außer Kraft gesetzt worden ist,
seinen Bau zu sanieren. Es hat sich aber
immer um den Versuch gehandelt, in dieser
Generation Schwarzbauten, die aus der vorigen Generation stammen und bei denen
man sich nicht mehr getraut hat, sie nach
20 oder 30 Jahren abzureißen, legal zu sanieren. Das ist der Ansatzpunkt dieses Prozesses.
Über die vom Gemeinderat erklärte Umwidmungsabsicht für Arzl - Ost ist dieser Akt
zu einem Grundumlegungsverfahren geworden. Ab dem Jahr 2009 hat es zu Laufen begonnen. Als "Kollateralnutzen" der
Sanierung der Schwarzbauten bekommen
alle GrundeigentümerInnen in dieser Gegend in Zukunft ein Bauland. Das ist der
wesentliche Unterschied: Jetzt gibt es dort
zu 100 % Freiland mit einem Durchschnittspreis nach meiner Einschätzung von ca.
€ 35,-- pro Quadratmeter. Auch wenn die
Flächen als wohnbaugefördert gewidmet
werden, dann sprechen wir von einem
Preissprung von fast € 400,-- pro Quadratmeter auf den anrechenbaren Grundpreis
der Wohnbauförderungsrichtlinie. Das ist also schon eine ordentliche Wertsteigerung.
Man nimmt den EigentümerInnen nichts
weg. Denn Bauland, irgendein Bauland, bekommen diese erst dann, wenn der Gemeinderat mit der nötigen Mehrheit beschlossen hat, dass dort umgewidmet wird.
Momentan ist dort Freiland.
Dass es eine/n GrundeigentümerIn nicht
freut, wenn sie/er statt erwarteter € 1.000,-oder € 1.200,-- pro Quadratmeter in dieser
schönen Südhanglage nur mehr € 419,-pro Quadratmeter nach der Wohnbauförderungsrichtlinie bekommt, kann ich durchaus
verstehen. Aber ein Eingriff in das Eigentum
ist das sicher trotzdem nicht! Die erträumten