Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.70
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€ 1.200,-- pro Quadratmeter hat sie/er ja
noch nie gehabt. Das möchte ich in Richtung der sozialen Heimatpartei sagen, die
das als furchtbaren Eingriff in das Eigentumsrechts betrachtet, wenn jemand aus einem Quadratmeter Freiland, das sie/er besitzt und momentan € 35,-- wert ist, statt
€ 1.200,-- nur mehr € 419,-- herausholen
kann.
Dazu kommt das Faktum, dass alle EigentümerInnen Bauland bekommen werden,
welches die Stadt Innsbruck gar nicht so
dringend braucht, weil wir über andere Baulandreserven und Stadtentwicklungsgebiete
verfügen. Wenn wir den EigentümerInnen
von Liegenschaften, die wir um einen zweistelligen Millionenbetrag erst erschließen
müssen - alleine die Straßenerschließung
kostet dort im Unterschied zu anderen
Stadtentwicklungsgebieten ein Mehrfaches -, noch ein zusätzliches Geschenk
machen, bis zu 25 % der Flächen zu Preisen des frei finanzierten Wohnbaus realisieren zu können, so verstehe ich das einfach
nicht.
Beim Jour fixe der Ressortführenden hat
Frau Bürgermeisterin ebenfalls gemeint,
dass bei diesen Erschließungskosten außer
einem geförderten Wohnbau nichts anderes
möglich sei. Irgendwann muss es zwischen
dem Jahr 2016 bzw. meiner Wahrnehmung
nach bis vor Kurzem und jetzt einen Meinungsumschwung gegeben haben. Er betrifft nicht die Frage, ob es dort auch förderungsnahes Wohnen geben soll, sondern
einzig und allein die Frage, ob dort bis zu
25 % der Flächen Wertsteigerungen bis auf
das Ausmaß des frei finanzierten Wohnbaus bekommen sollen. Darüber sind wir
uns uneins.
Ich glaube nicht, dass unsere Position überraschend war, denn wir haben nie etwas
anderes gesagt. Daher konnten wir keinen
einstimmigen Beschluss erzielen und es
gibt jetzt einen Antrag der Mehrheit. Er wird
sicher auch so angenommen werden und
von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, auch genau so
vollzogen werden.
Ein bisschen betrübt es mich aber schon,
dass es seit dem Jahr 2016 diesen Meinungsumschwung gegeben hat.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: StR
Mag. Fritz, habe ich es richtig verstanden,
GR-Sitzung 13.07.2017
dass zunächst einmal das Umlegungsverfahren erfolgreich sein muss? Daran darf
man berechtigte Zweifel haben. Es kann also sein, dass wir heute über einen Akt befinden und einen Beschluss fassen, der
eventuell gar nie vollzogen werden kann.
Vielleicht muss man die Problematik auf einem anderen Weg lösen, den wir uns alle
nicht wünschen. Wie gesagt, haben wir diesen Akt ja schon von unseren VorgängerInnen geerbt.
Der Eigenbedarf wird nun also auf den frei
finanzierten Anteil angerechnet, oder? Das
möchte ich festhalten. Dieser berechtigte
Eigenbedarf greift nicht in die 50:30:20Regelung ein, die wir als Grundlage im Regierungsübereinkommen festgesetzt haben? Vor diesem Hintergrund wäre das
dann schon eine vertretbare Lösung. Auch
eingedenk dessen, dass hier bei uns sicher
niemand eine Freude hat mit dieser Angelegenheit, die wir wie gesagt geerbt haben.
GRin Duftner: Angesichts dessen, wie kostspielig die Erschließung sein wird - man
spricht von einem zweistelligen Millionenbetrag, obwohl noch niemand die tatsächliche
Höhe exakt abschätzen kann -, sind wir
schon befremdet über die Forderung. Es
gibt im Regierungsübereinkommen die
50:30:20-Regelung. Dass man Grundanteile
für die Straßenflächen und die Erschließung
abgeben muss, ist selbstverständlich. Das
zählt nicht, denn das müssen andere
GrundeigentümerInnen genauso leisten.
Nehmen wir ein Grundstück im Freiland her,
das umgewidmet wird, irgendwo in einem
gut erschlossenen Gebiet. Dann gibt es dafür eine genaue Regelung im Arbeitsübereinkommen: 50 % davon stehen dem
geförderten Wohnbau zur Verfügung, 30 %
werden für den förderungsnahen Wohnbau
herangezogen und 20 % für den frei finanzierten.
Durch das ÖROKO ist der geförderte und
der förderungsnahe Wohnbau in einer Kategorie zusammengefasst worden. Die
GrundeigentümerInnen in Arzl - Ost bekommen nun auch noch 25 % der Flächen
für den frei finanzierten Wohnbau.
(GR Mag. Krackl: Das stimmt ja nicht.)
Theoretisch. Denn sie können ja bis zu
25 % …