Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09_Kurzprotokoll_11.10.2018.pdf

- S.10

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Änderung der Kostenverteilung (von
derzeit 70 % Land, 30 % Gemeinde
auf 80 % Land, 20 % Gemeinde)

17.

MagIbk/24884/TB-ST-NB/1
Stadt Innsbruck - Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG,
Rahmenvereinbarung über die
Errichtung und den Betrieb von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum des
Stadtgebietes

werden begrüßt und zur Kenntnis genommen.
15.

IV 548/2010
Übertragung Miteigentumsanteile, Vorkaufsrecht

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
1.

Der Stadtsenat stimmt dem Abschluss der Rahmenvereinbarung mit
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB AG) über die Errichtung und
den Betrieb von Ladestationen für
Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von
Innsbruck zu. Damit wird die operative Aufgabenerfüllung für den Aufbau
einer Elektro-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Verkehrsflächen von der
Stadt Innsbruck als Straßenverwalterin vollständig und ausschließlich an
das Beteiligungsunternehmen IKB
übertragen.

2.

Die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht
und Infrastrukturverwaltung, und die
Mag.-Abt. V, Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, werden mit der
Umsetzung der Rahmenvereinbarung
beauftragt. Dabei sind nachfolgende
Grundsätze der Aufgabenerfüllung zu
beachten:

-

Im öffentlichen Straßenraum sind
E-Ladestationen in sehr mäßigem
Ausmaß zu installieren.

-

Die Stadt Innsbruck lässt auf öffentlichen Verkehrsflächen generell und
ausnahmslos keine private Ladeinfrastruktur zu, auch wenn diese öffentlich zugänglich gemacht würde.

-

In Erfüllung der operativen Aufgabe
sind sämtliche Standorte für E-Ladestationen von IKB und Stadtverwaltung einvernehmlich abzustimmen.
Für die Einrichtung von E-Ladestationen gelten folgende Kriterien
(nicht kumulativ anzuwenden):

Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
Der Gemeinderat beschließt das Vorkaufsrecht der Stadt Innsbruck für den Hälfteanteil (halben Mindestanteil) an der Wohnung Anna-Dengel-Straße 25/Top H03
nicht auszuüben und stimmt der Übertragung des Hälfteanteiles (halben Mindestanteil) des Miteigentümers Christian
Weißbacher an die bisherige Lebensgefährtin und Miteigentümerin Simone Simonsberger zu.
Die Übertragung des halben Mindestanteils an Simone Simonsberger hat in der
Weise zu erfolgen, dass sich das Vorkaufsrecht der Stadt Innsbruck künftig auf
den ganzen Mindestanteil, mit dem untrennbar das Wohnungseigentum an der
Wohnung Top H03 verbunden ist, bezieht.
16.

IV·14038/2018
Umsetzung des Orientierungsund Kommunikationsprozesses
"Plan i" durch IVM Institut für
Verwaltungsmanagement GmbH,
Abrechnung Leistungen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.10.2018:
Für die von der IVM Institut für Verwaltungsmanagement GmbH organisierte und
betreute Umsetzung des Orientierungsund Kommunikationsprozesses "Plan i"
übernimmt die Stadt Innsbruck die dafür
entstandenen Kosten von € 20.000,-(brutto).

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GR-Sitzung 11.10.2018

Es ist keine öffentliche Tiefgarage/Parkierungseinrichtung im
relevanten Umfeld vorhanden,