Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.10
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muss. Das sieht man an den aktuellen Zahlen. Die Kommunalsteuer entwickelt sich
nach wie vor hervorragend, die Bundesertragsanteile weisen aber gegenüber dem
Jahr 2022 ein Minus aus.
Weiters hat auch noch geholfen, dass weniger investiert wurde. Das ist eine Schere.
Man bekommt außerordentlich mehr herein,
um Impulse zu setzen, und im Jahr 2023
musste man dafür weniger Darlehen aufnehmen. In dem Fall ist das ein positiver Effekt. Man muss aber bedenken, dass die
Einnahmen, vor allem die vom Bund, sich
nicht ewig so entwickeln. Ein wenig werden
wir aber noch bekommen.
Ich möchte es jetzt hier bei meiner ersten
Wortmeldung belassen, und ich weiß nicht,
ob ich noch eine zweite abgebe. Ich werde
aber auf jeden Fall noch beim Zyklus der
Abstimmung eine Protokollerklärung abgeben.
GR Depaoli: Viele meiner VorrednerInnen
haben mir schon einiges vorweggenommen,
was ich jetzt zum Besten geben wollte. Ein
wenig ist doch noch übriggeblieben.
Wir gehen davon aus, dass wir uns
€ 60 Mio. erspart haben bzw. mehr haben,
als wir vorberechnet haben. Ich stelle eine
Frage in den Raum: Was hat die/der einfache Innsbrucker BügerIn davon, wenn die
Stadt Innsbruck auf einmal € 60 Mio. zusätzlich zur Verfügung hat, mit denen man
nicht gerechnet hat? Ich glaube, dass
die/der einfache Innsbrucker BürgerIn genau gar nichts davon hat.
Ich habe mir das in den letzten Jahren angesehen. Da hat meiner Einschätzung nach
in der Stadt Innsbruck eine Überbürokratisierung stattgefunden. Was die Dienstposten anbelangt, die natürlich kostenfressend
sind, haben wir in den letzten fünf Jahren
259 Dienstposten mehr bekommen. Mir ist
klar, dass die Stadt wächst. Allerdings von
der EinwohnerInnenzahl nicht so.
StR Federspiel, wir haben das schon öfters
besprochen, Innsbruck wächst seit langem
nicht mehr durch Geburten, sondern durch
Zuzug. Die eigentlichen InnsbruckerInnen
müssen auf das Land ziehen, weil sie sich
die Wohnungen in der Stadt nicht mehr leisten können.
Wir haben also 259 Dienstposten mehr.
Was hat die/der normale BürgerIn davon?
Als ich vor zehn Jahren im Stadtmagistrat
angerufen habe, bin ich zu der/dem MitarbeiterIn gekommen, die/den ich wollte.
Wenn man jetzt probiert oder hört, was uns
die Menschen so zutragen, ist es ein Spießrutenlauf, jemanden in einer Abteilung zu
erreichen. Das Service kann also nicht besser geworden, sondern im besten Fall gleich
geblieben sein oder ist sogar eher schlechter geworden, obwohl man 259 Personen
mehr aufgenommen hat.
Aus den Stadtteilen wird uns berichtet, dass
seit drei Wochen keine Straßenreinigung
mehr durchgeführt wurde. Laut Auskunft
des Bauhofes wurde uns mitgeteilt, dass es
leider nicht mehr Personal gibt. Ich glaube,
dass die 259 Personen vielleicht an der falschen Stelle positioniert wurden.
Da heute schon über die Mag.-Abt. I, Personalwesen, gesprochen wurde, habe ich mir
ein Beispiel herausgesucht. Dieses hatte
früher, zu einer Zeit, als der Stadtmagistrat
Innsbruck noch wesentlich mehr MitarbeiterInnen hatte, da es die Auslagerungen der
Tochtergesellschaften noch nicht gegeben
hat, fünf Angestellte. Das war ausreichend.
Jetzt hat die Stadt Innsbruck durch die Auslagerungen weniger Mitarbeiter und es arbeiten 17 MitarbeiterInnen in der Mag.Abt. I, Personalwesen.
Trotz der vielen MitarbeiterInnen passt es
vorne und hinten nicht, sonst würde es nicht
die vielen Kritikpunkte geben. Man fragt
sich, ob diese Personalpolitik die richtige ist,
oder ob Bgm. Willi die Prioritäten an der
richtigen Stelle gesetzt hat? Ich glaube eher
nicht.
Weiters lese ich aus diesem Bericht auch
einige negative Dinge heraus. Es gibt z. B.
auch Posten, bei denen wir weniger eingenommen haben. Ich empfehle, auf die
Seite 30 zu blicken und den Ergebnishaushalt aus dem Jahr 2022. Da gibt es einen
Posten, bei dem wir um € 1 Mio. weniger
eingenommen haben. StRin Mag.a Schwarzl
weiß, was kommen wird.
Wir und andere Fraktionen haben immer
versucht zu erfragen, wie viele Parkplätze
durch die Radbügel zum Opfer fallen. Wir
haben nie eine Antwort bekommen. Entweder gab es keine Aufzeichnungen, der Datenschutz oder das Amtsgeheimnis waren
der Grund. Bei den Kurzparkzonen und bei
den Einnahmen aus den Parkautomaten im
GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)