Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.11

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1093 -

Jahr 2022 wurden um € 1.064.000,-- weniger eingenommen.
Ein Parkplatz bringt ungefähr € 5.000,-- im
Jahr ohne Strafgelder ein. Das habe ich mir
ausgerechnet. Das sind dann 200 Parkplätze, die im letzten Jahr durch die Radbügel vernichtet wurden, und die Stadt hatte
dadurch um € 1 Mio. weniger Einnahmen.
Der Gemeinderat oder der Stadtsenat als
höchste Gremien der Stadt Innsbruck hätten
zumindest in Kenntnis gesetzt werden müssen oder es hätte durch eine Abstimmung
eine Entscheidung herbeigeführt werden
müssen, ob wir das wollen.
Das war ein Alleingang von StRin
Mag.a Schwarzl, die das offensichtlich auch
machen konnte. Das wird von zumindest
der Hälfte des Gemeinderates immer noch
befürwortet, was der letzte Abwahlantrag
gezeigt hat. Der EigentümerInnenvertreter
der Stadt Innsbruck, Bgm. Willi, steht natürlich hinter seiner Stadträtin.
Liebe InnsbruckerInnen, das heißt, dass die
Stadt Innsbruck € 1 Mio. weniger eingenommen hat. Liebe AutofahrerInnen, für das,
dass es noch weniger Parkplätze gibt, bedanken wir uns herzlich bei den hauptverantwortlichen zwei Personen.
Der Gemeindeausgleichsfonds ist mir aufgefallen und ist mir rätselhaft. Ich bin allerdings kein Experte, was Finanzangelegenheiten angeht. Aber wenn man einen Pott
zur Verfügung hat und man wirft in diesen
immer einen gewissen Beitrag hinein, holt
sich dann aber nur ein Drittel von dem heraus, was man hineinwirft, könnte man allerdings schauen, wie das zu ändern wäre.
Das könnte man mit dementsprechendem
Verhandlungsgeschick ändern. StRin
Mag.a Oppitz-Plörer hat vorher ausgeführt,
dass wir mit EntscheidungsträgerInnen vom
Land Tirol ins Gespräch kommen sollten.
Das ist ein netter Gedanke. Ich bin aber der
Meinung, dass es dafür nur eine einzige
Person gibt, die einwirken kann, und das ist
der EigentümerInnenvertreter der Stadt Innsbruck, Bgm. Willi.
Ich unterstelle ihm jetzt, dass er in den letzten fünf Jahren in dieser Causa sehr, sehr
wenig tätig gewesen ist. Ich möchte nicht
untätig sagen. Ich zitiere, um das auf den
Punkt zu bringen:

"Wie aus der obigen Tabelle ersichtlich ist,
würde sich der im Jahr 2022 in Bezug auf
Ertragsanteile an der gemeinschaftlichen
Bundesabgabe einbehaltene Anteil der
Stadt Innsbruck auf rund € 34,7 Mio. belaufen und konnten im Gegenzug Zuwendungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds
von rund € 11,7 Mio. lukriert werden. Die
sogenannte Unterdeckung beträgt im genannten Wirtschaftsjahr somit rund
€ 23 Mio."
Wir sponsern also die anderen Gemeinden,
was wir auch tun müssen. Es ist nur die
Frage, ob wir das in dieser Höhe machen
müssen? Wir werfen wesentlich mehr in diesen Pott und sponsern damit andere Gemeinden. Da hätte ich mir von einem Bürgermeister erwartet, dass er Verhandlungen
führt.
Wenn er diese geführt und uns im Gemeinderat erklärt hätte, dass er nichts Besseres
verhandeln konnte, hätte ich ein wesentlich
besseres Gefühl als so. Ich denke mir, dass
man da für die Stadt Innsbruck mehr herausholen können. Es geht da um mehrere
Millionen Euro, immerhin € 23 Mio.
Das waren die wichtigsten Dinge meiner
ersten Wortmeldung, über die alle nachdenken können. Ich glaube, dass wir mit mehr
Engagement und Kompetenz für die Stadt
Innsbruck wesentlich mehr herausholen hätten können. Statt den € 60 Mio., mit denen
wir nicht gerechnet haben, könnten vielleicht € 80 oder € 100 Mio. auf dem Konto
sein.
GR Lukovic, BA MA MA: Ich möchte bitten, etwas auf die Sprache zu achten, wenn
hier von Vernichtung gesprochen wird,
wenn es um Parkplätze geht. Irgendwo anders in der Welt, in der Ukraine oder in Israel, werden tatsächlich Menschenleben
vernichtet.
In der Stadt Innsbruck gibt es jedes Jahr
hunderttausende Buchungen. Ich glaube,
dass es an die 800.000 sind. Da kann es zu
menschlichen, oder auch technischen Fehlern kommen. Das ist bei der Bewertungsrücklage der Fall. Es ist wichtig, diese Fehler zu finden und zu korrigieren. Das ist
auch passiert. Daraus kann man Schlüsse
ziehen, dass das in Zukunft nicht mehr passiert. Man darf aber auch festhalten, dass

GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)