Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.103

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
7.1.8 Geleistete Anzahlungen für Anlagen und Anlagen in Bau
Ausweis im Entwurf
des Rechnungsabschlusses 2022

Die Unterklasse Geleistete Anzahlung für Anlagen und Anlagen in Bau
weist zum Zeitpunkt 31.12.2022 Anzahlungen für 78 Projekte in Höhe von
€ 5.484.385,52 aus (VJ 2021: € 7.612.335,38).
Die finanziell höchsten Beträge entfielen auf die Projekte






B182 Radweg Natters – Innsbruck (€ 1.135.095,56),
Instandhaltung Sill - Erneuerung Stützmauer (€ 719.580,73),
Neugestaltung des Bozner Platzes (€ 491.480,77),
Straßenraumgestaltung Michael-Gaismair-Straße (€ 444.745,35) und
Umbau u. Sanierung Haydnplatz (€ 375.531,97).

7.2 Änderungen der Eröffnungsbilanz
Korrekturmöglichkeit
der Eröffnungsbilanz

Laut VRV 2015 § 38 Abs. 8 können Korrekturen von Fehlern und
Änderungen von Schätzungen bis spätestens fünf Jahre nach deren
Veröffentlichung erfolgen und sind in der Nettovermögensrechnung
darzustellen.
Mit der 2. Novelle zur VRV 2015, BGBl. II Nr. 93/2023, wurde geregelt,
dass ab dem Finanzjahr 2024 die 5-Jahres-Beschränkung fällt und ab
diesem Zeitpunkt eine Korrektur der Eröffnungsbilanz unbefristet
vorgenommen werden kann.

Keine Änderung der
Eröffnungsbilanz

Gemäß
Rechnungsabschlussentwurf
2022,
Anlage
1d

Nettovermögensveränderung, Pkt. 3 Änderung der erstmaligen
Eröffnungsbilanz (gem. § 38 Abs. 8) waren zum 31.12.2022 keine
Änderungen der Eröffnungsbilanz gegenüber dem 31.12.2021
vorgenommen worden.
7.3 Beteiligungen

Rechtliche
Grundlagen

Unter Beteiligungen waren den zum Prüfungszeitpunkt gültigen
bundesrechtlichen Bestimmungen zufolge Anteile der Gebietskörperschaft an Unternehmen oder an von der Gebietskörperschaft verwalteten
Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Anstalten, Stiftungen
und Fonds) zu verstehen und im Zuge des Erwerbes mit ihren
Anschaffungskosten zu bewerten.
Bereits zum Rechnungsabschlussstichtag vorhandene Beteiligungen
waren mit dem Anteil der Gebietskörperschaft am Eigenkapital oder
geschätzten Nettovermögen der Beteiligung zu messen. Gesetzt einer
Erhöhung des Eigenkapitals oder geschätzten Nettovermögens durch
Gewinne oder durch andere Änderungen in den Eigenmitteln war die
Anpassung des Beteiligungswertes erfolgsneutral in einer so genannten
Neubewertungsrücklage vorzunehmen, sofern es sich nicht um eine
Wertaufholung handelte. Verminderte sich das Nettovermögen einer
Beteiligung, so war diese zu reduzieren.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

78