Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.104
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Hinsichtlich des Ausweises von Beteiligungen an verbundenen und
assoziierten Unternehmen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher
Organisationsform, sonstigen Beteiligungen und von der Gebietskörperschaft verwalteten Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit legte
die VRV 2015 fest, dass diese gesondert auszuweisen sind (Anlage 6j –
Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft).
Überdies waren Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der
Gebietskörperschaft im Anhang (Anlage 6k – Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer
durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50 %) anzugeben.
Beteiligungsstand
Der Stand der Beteiligungen an verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie an Sonstigen Beteiligungen belief sich zum 31.12.2022 auf
insgesamt rd. € 1,4 Mrd. und hat sich gegenüber dem Vorjahr um
rd. € 2,7 Mio. verringert. In Relation zum Gesamtvermögen der Stadt
Innsbruck (rd. € 3,0 Mrd.) hat dieser Wert einem Prozentsatz von rd. 48,0
entsprochen.
7.3.1 Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen an
verbundenen
Unternehmen
Anhang
Ein verbundenes Unternehmen ist nach den Bestimmungen der VRV
2015 zum einen bei einem Anteil von mehr als 50 % am Eigenkapital oder
geschätzten Nettovermögen des Unternehmens anzunehmen und liegt
zum anderen dann vor, wenn die Gebietskörperschaft die Kontrolle (oder
die Beherrschung) bzw. die Möglichkeit, die Finanzpolitik sowie die
operativen Tätigkeiten zu bestimmen, innehat sowie des Weiteren einen
Nutzen aus deren Tätigkeit zieht.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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