Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.4
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
3.
Mitteilungen des Vorsitzenden
3.1
Ausstellung "Vom Gauhaus zum
Landhaus - Ein Tiroler NS-Bau
und seine Geschichte"
Bgm. Willi: Im Anschluss an die heutige
Sitzung des Gemeinderates lade ich alle Interessierten dazu ein, an dieser Führung
teilzunehmen.
3.2
Präsentation der Eckdaten des
Rechnungsabschlusses 2022 der
Stadtgemeinde Innsbruck
Bgm. Willi referiert beiliegende Präsentation des Rechnungsabschlusses 2022 der
Stadtgemeinde Innsbruck.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
4.
Rechnungsabschluss 2022
4.1
KA 07019/2023
Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2022 der Stadt Innsbruck
GR Depaoli referiert den Bericht der Kontrollabteilung vom 27.09.2023:
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2022
ist sehr umfangreich und komplex. Die Ausschussmitglieder haben den Bericht sehr
früh bekommen, um sich einzulesen. Ich bedanke mich bei der Kontrollabteilung, die
hervorragende Arbeit leistet. (Beifall von allen Seiten)
Vielen Dank an KD Dr. Fankhauser. Er hat
immer ein offenes Ohr für Fragen und erklärt alles sehr kompetent. Wenn man sich
ansieht, welche Zahlen in diesem Abschluss
enthalten sind, ist es für uns nicht sehr einfach und auf den ersten Blick nicht sofort alles verständlich. Durch die lange Vorlaufzeit
und die guten Erklärungen wissen wir nun,
um was es geht.
Über die Prüfung des Entwurfes des Rechnungsabschlusses 2022 könnte ich nun
wahrscheinlich drei Stunden lang referieren
und würde noch nicht alles gesagt haben.
Ich versuche, mich kurz zu fassen.
Grundsätzlich ist es um den Voranschlag,
den Ergebnishaushalt, die Einsichtnahme in
den Ergebnishaushalt und den Vergleich
zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss gegangen. Dieser ist sehr wichtig,
weil man sieht, womit gerechnet wurde und
was letztendlich eingetreten ist.
Weiters geht es um den Finanzierungshaushalt und die Abbildung des Geldflusses aus
der operativen Gebarung. Was den Vermögenshaushalt anbelangt, wird die Dokumentation der Vermögensrechnung bis
31.12.2022 dargestellt. Dann werden noch
die Sachanlagen, Beteiligungen, die liquiden Mittel, die Haushaltsrücklagen, die
langfristigen Finanzschulden und die Rückstellungen samt Empfehlungen aufgelistet.
Abschließende Prüfthemen waren die Überprüfung des Nachweises über den Stand an
Haftungen der Stadt Innsbruck samt Empfehlungen.
Der Kontrollausschuss hat am 10.10.2023
getagt. Leider ist an diesem Tag kurzfristig
GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)