Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.5

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- 1087 -

um 07:15 Uhr die Entschuldigung von
Bgm. Willi eingelangt, weil er einen anderen
Termin wahrnehmen musste. Es fällt unter
Datenschutz, wenn ich jetzt sagen würde,
welcher Termin das war. Es wäre aber für
den Kontrollausschuss sehr wichtig gewesen, gerade beim Rechnungsabschluss,
wenn der Bürgermeister für Fragen anwesend gewesen wäre. Das war er aber nicht.
FD Mag. Rupprechter war aber anwesend
und konnte uns Auskunft geben.
Im Bericht ist aufgefallen, dass zwei Dinge
nicht ganz richtig wiedergegeben wurden.
Einerseits, was die Beteiligungen anbelangt,
und andererseits, was den Dienstpostenplan anbelangt. Von Seiten der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wurde uns die Auskunft
erteilt, dass es schwierig ist, solche Dinge
noch richtigzustellen.
Der Kontrollausschuss war sich aber einig
darüber, dass der heutige Beschluss nur
gefasst werden kann, wenn wir davon ausgehen können, dass die Dinge, die im Kurzbericht vermerkt sind, der Richtigkeit entsprechen. Die Mitglieder des Kontrollausschusses haben dann diesen Entschluss
gefasst:
"Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
den Rechnungsabschluss 2022 nicht zur
Kenntnis zu nehmen bzw. nicht zu beschließen, außer es werden die Korrekturen gemäß den Empfehlungen in den Textziffern 140 und 346 fristgerecht vorgenommen."
Das wurde dann mehrheitlich vom Kontrollausschuss beschlossen.
Erfreulicherweise sind diese Korrekturen
vorgenommen worden. Die zwei Textziffern
wurden neu überarbeitet und eingepflegt.
Nach Rücksprache mit KD Dr. Fankhauser
wurde mir bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat. Der Beschluss des Kontrollausschusses kann umgesetzt werden. Wir haben dem Gemeinderat geraten, den Bericht
der Kontrollabteilung nicht zur Kenntnis zu
nehmen, wenn die erwähnten Stellen nicht
geändert werden.
Da die Korrekturen vorgenommen wurden,
können wir dem Gemeinderat der Stadt
Innsbruck raten, den Kurzbericht der Kontrollabteilung zur Kenntnis zu nehmen.

Nun kurz zum Inhalt des Berichtes: Erfreulicherweise haben wir € 60 Mio. mehr, als
vorberechnet wurden. Das ergibt sich durch
die Bundesertragsanteile, wobei hier unsere
Leistung überhaupt nicht gegeben war. Es
hat sie aber nicht gebraucht, weil wir das
Geld sowieso bekommen hätten. Mit gewissen Einsparungsmaßnahmen ergeben sich
um € 60 Mio. mehr, als wir gerechnet haben.
GR Mag. Stoll: Bevor wir zu den Wortmeldungen kommen, möchte ich eine Klarstellung! Die Punkte, die im Kontrollausschuss
angeregt wurden, also der Dienstpostenplan
und die Minderbewertung des Vermögens,
sind scheinbar nun eingearbeitet worden.
Ich möchte entweder von KD Dr. Fankhauser oder von AV Kofler eine Bestätigung,
dass diese Dinge ordnungsgemäß, wie sie
beschlossen wurden, eingearbeitet wurden.
Ansonsten kann man diesem Beschluss
nicht trauen. Bevor ich mich zu Wort melde,
möchte ich das haben.
KD Dr. Fankhauser: Nach dem Beschluss
im Kontrollausschuss wurden seitens der
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, die strittigen Punkte,
also die Punkte 140 - Dienstpostenplan und 346 - fehlende oder falsche Bewertung
der Beteiligungen - repariert. Sie sind nun
gemäß der Empfehlung der Kontrollabteilung berichtigt.
GR Onay: Auch mein Dank gilt dem Team
der Kontrollabteilung und KD Dr. Fankhauser für die wie immer gute Zusammenarbeit.
Auch als ZuhörerInnen haben wir die Möglichkeit bekommen, Fragen zu stellen, Einsicht zu nehmen und anzurufen. Es wurde
uns auch im Vorfeld bestätigt, dass diese
Korrekturen durchgeführt worden sind. Vielen Dank für das Beharren auf die Korrektur
seitens des Kontrollausschusses.
Bevor man etwas beschließt und freigibt, ist
es wichtig, so etwas zu korrigieren. Man
kann sich nicht auf technische Schwierigkeiten hinausreden. Auch die händische Korrektur ist vorgenommen worden. Ich habe
KD Dr. Fankhauser und FD Mag. Rupprechter angerufen und mich vergewissert. Vielen
Dank für die offene und transparente Auskunftserteilung. Von FD Mag. Rupprechter
wurde mir bestätigt, dass die Korrekturen
durchgeführt wurden.

GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)