Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.42

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Überschreitungen der
Voranschlagswerte im
Finanzierungshaushalt –
Empfehlung

Eine Einschau in den Finanzierungshaushalt zeigte außerdem, dass
sowohl beim SN Fahrzeuge als auch bei der Deckungsklasse (DK) der
Finanzstelle 126 Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung die
Präliminarien des Finanzjahres 2022 überschritten wurden. Im Detail
waren die Auszahlungen beim SN Fahrzeuge um € 773,20 höher als
veranschlagt. Bei der besagten Deckungsklasse waren die Auszahlungen
im Jahr 2022 im Vergleich zum Voranschlag um € 3.455,23 höher.
Die Anordnung einer Zahlung darf nur erfolgen, wenn die
haushaltsmäßige Bedeckung vorhanden, die sachliche und rechnerische
Richtigkeit der Leistung bestätigt und die Leistung fällig ist.
Im Innsbrucker Stadtrecht ist normiert, dass Mittelverwendungen, die im
Voranschlag nicht vorgesehen sind oder dessen Ansätze übersteigen, nur
im unvermeidlichen Ausmaß zulässig sind und eines Beschlusses des
zuständigen Gemeindeorganes (Gemeinderat oder Stadtsenat) bedürfen.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass das
städtische Buchhaltungsprogramm GeOrg eine Budgetprüfung nur im
Finanzierungshaushalt durchführt.
In den beiden vorangegangenen Berichten über die Prüfung des Entwurfs
des Rechnungsabschlusses 2020 und 2021 der Stadt Innsbruck hat die
Kontrollabteilung mehrere Budgetüberschreitungen im Ergebnis- und
Finanzierungshaushalt ausgemacht. Auch anlässlich der Prüfung des
Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2022 der Stadt Innsbruck
konstatiert die Kontrollabteilung im Finanzjahr 2022 wiederum in
Einzelfällen die Nichteinhaltung der präliminierten Voranschlagswerte.
Wenngleich die anordnungsberechtigten Dienststellen gemäß den
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2022 zur Überwachung
des Haushaltes im Ergebnishaushalt verpflichtet sind, regte die
Kontrollabteilung beim Referat Haushaltswesen und Controlling der MA
IV an, die derzeit geltenden Maßnahmen zur Überwachung der
Mittelverwendungen im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit und
Praktikabilität zu evaluieren und gegebenenfalls nachzuarbeiten.
Im Anhörungsverfahren verwies die Fachdienststelle auf die in den
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2022 festgelegten
Kontroll- und Prüfungsverpflichtungen für die anordnungsberechtigten
Dienststellen im Zusammenhang mit der aufgezeigten Thematik. Die MA
IV sagte weiters zu, der nunmehrigen Empfehlung der Kontrollabteilung
zu entsprechen. Dies insofern, als eine Anpassung der Haushaltssatzung
zur Verbesserung der Praktikabilität geprüft werde.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

17