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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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4.2 Vergleich Voranschlag - Rechnung
4.2.1 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit
Erträge aus der
operativen
Verwaltungstätigkeit
(MVAG 211)

Die Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit auf der 2. MVAGEbene stellten sich im Ergebnishaushalt 2022 wie folgt dar:
EHH 2022 - Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit (MVAG 211)
(Beträge in Euro)

aus eigenen Abgaben

RA
2022
109.618.248,96

VA
2022
107.652.200,00

Differenz
absolut
1.966.048,96

aus Ertragsanteilen

245.544.638,67

231.129.200,00

14.415.438,67

6,24%

aus Gebühren

22.959.013,79

23.425.100,00

-466.086,21

-1,99%

aus Leistungen

18.594.747,63

13.586.300,00

5.008.447,63

36,86%

aus Besitz u. wirtsch. Tätigkeit

8.367.454,60

9.221.300,00

-853.845,40

-9,26%

aus Veräußerung u. so. Erträge

9.255.927,15

10.287.200,00

-1.031.272,85

-10,02%

Nicht finanzw. operative Erträge

110.695.150,57

24.980.200,00

85.714.950,57

343,13%

Gesamt

525.035.181,37

420.281.500,00

104.753.681,37

24,92%

Erträge

in %
1,83%

Die Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit (MVAG 211) im
Ausmaß von € 525.035.181,37 (Vj. € 397.048.821,93) sind mit rd.
83,55 % der Gesamterträge die bestimmende Einnahmequelle der Stadt
Innsbruck. Die Stadt Innsbruck hat gegenüber dem prognostizierten
Voranschlag um übermäßige € 104.753.681,37 (bzw. 24,92 %)
Mehreinnahmen erwirtschaftet. Davon entfielen außerplanmäßige
Erträge von € 85.714.950,57 auf nicht finanzierungswirksame operative
Erträge.
Beinahe die Hälfte (rd. 47 %) der Gesamterträge aus der operativen
Verwaltungstätigkeit bildeten die Erträge aus den Ertragsanteilen. Diese
beliefen sich auf € 245.544.638,67 (Vj. € 215.270.712,06). Im Vergleich
zum Voranschlag wurden Mehrerträge von € 14.415.438,67 (6,24 %)
erzielt.
Die Erträge aus eigenen Abgaben in Höhe von € 109.618.248,96 (Vj.
€ 101.248.079,38)
bilden
mit
ca.
20,88 %
die
drittgrößte
Einnahmekategorie der betreffenden Mittelaufbringungsgruppe (MVAG
211) und ergeben sich aus jenen Abgaben, die von der Stadt Innsbruck
vorgeschrieben und eingehoben werden. So hat die Stadt Innsbruck im
Finanzjahr 2022 beispielsweise € 69.722.947,81 an Kommunalsteuer,
€ 12.708.084,42 an Grundsteuer B, € 9.127.034,77 an Gebrauchsabgaben, € 8.185.429,76 an Sonstigen Abgaben sowie € 5.560.664,97 an
Erschließungsbeiträgen vorgeschrieben.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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