Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.61
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Erträge aus
Ertragsanteilen
Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Erträge aus Ertragsanteilen der letzten 5 Jahre:
Für die Mehreinnahmen aus den Erträgen aus Ertragsanteilen im Jahr
2022 gegenüber dem Vorjahr war insbesondere die Aufteilung des noch
verbliebenen Betrages an den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zusammenhang mit der Abflachung des
abgestuften Bevölkerungsschlüssels (Kopfquote) ausschlaggebend.
Konnten aus diesem Topf im Jahr 2018 rd. € 193,2 Mio. lukriert werden,
waren im Folgejahr rd. € 13,1 Mio. an Mehreinnahmen zu verbuchen. Im
Finanzjahr 2020 waren aufgrund der Auswirkungen der COVID-19Pandemie Mindereinnahmen von rd. € 18,5 Mio. gegenüber dem Vorjahr
zu verzeichnen. Im Finanzjahr 2021 konnten gegenüber dem Finanzjahr
2020 wieder Mehreinahmen von € 27,4 Mio. verbucht werden. Im
geprüften Jahr 2022 beliefen sich die Erträge aus den Ertragsanteilen auf
insgesamt rd. € 245,5 Mio. und waren somit im Vergleich zum Vorjahr
Mehreinnahmen von rd. € 30,3 Mio. od. rd. 14,1 % festzustellen.
Die Erhöhungen der Finanzjahre 2021 und 2022 sind vor allem auf die
zwischen Bund, Länder und Gemeinden beschlossenen Gemeindepakete und Investitionszuschüsse des Bundes zurückzuführen. Die
Mehrerträge dienten vor allem zur Liquiditätsstärkung und der
Investitionstätigkeit.
4.3.4 Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
Gesetzliche
Grundlage
Anhang
Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen des Verteilungsprozesses der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den
länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den
Ländern überwiesen. Hierbei handelte es sich um die so genannten
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von
Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt
waren.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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