Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.62
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GemeindeBedarfszuweisungsmittel
Aus diesem Titel sind im Rechnungsabschlussentwurf 2022 auf der
eigens hierfür eingerichteten Kontengruppe 871 – Kapitaltransfers aus
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel des UA 940 – Bedarfszuweisungen
Einnahmen in Höhe von gesamt € 10,8 Mio. verbucht worden. Sämtliche
der Stadt Innsbruck zugesprochenen Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sind zur Finanzierung verschiedener Vorhaben und Anschaffungen
verwendet worden.
Des Weiteren wurde die Stadt Innsbruck mit Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln des Landes Tirol für die Sanierung von Räumlichkeiten der Alpenkonvention (€ 129.500,00), für die Strukturqualität
Kinderbetreuung (€ 59.210,00), für Mehrkosten als Schulerhalter
(€ 478.899,00) und für Schul- und Kindergartenbau (€ 267.977,00)
finanziell unterstützt.
COVID-19Sonderförderung
Darüber hinaus hat das Land Tirol der Stadt Innsbruck für das Jahr 2022
Bedarfszuweisungen mit der Bezeichnung „COVID-19-Sonderförderung“
in Höhe von rd. € 5,4 Mio. (Vorjahr rd. € 3,4 Mio.) ausgezahlt und sind
diese Mittel im betreffenden Jahr für die Instandsetzung, Instandhaltung
und Sanierung von Volks- und Mittelschulen, Kindergärten, Sportplätzen,
Gemeindestraßen u.a.m. eingesetzt worden.
4.3.5 Einnahmenquerschnitt
Erträge aus eigenen
Abgaben, Gebühren
und Ertragsanteilen
Die Summe der im ERA 2022 ausgewiesenen Erträge aus eigenen
Abgaben und Gebühren sowie aus Ertragsanteilen beläuft sich auf
insgesamt rd. € 378,1 Mio. und hat sich gegenüber dem EVA 2022 um
rd. € 16,0 Mio. bzw. rd. 4,4 % erhöht.
Im Vergleich zu den Vorschreibungen des Vorjahres war eine Steigerung
der in Rede stehenden Erträge (insbesondere bei den Erträgen aus
Ertragsanteilen) um rd. € 39,5 Mio. oder rd. 11,7 % zu verzeichnen.
Einnahmenverhältnis
Das Verhältnis der Beiträge aus Ertragsanteilen zu den Erträgen aus
eigenen Abgaben und Gebühren hat sich im Prüfungsjahr 2022 gerundet
auf 64,9 % zu 35,1 % belaufen. Auf das Vorjahr Bezug nehmend betrug
die Relation 63,6 % zu 36,4 %.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung fest, dass die im Jahr 2022
ausgewiesenen Erträge aus eigenen Abgaben und Gebühren (MVAG
2111 und 2113) sowie aus Ertragsanteilen (MVAG 2112) rd. 82,4 % der
im ERA 2022 ausgewiesenen finanzwirksamen Personal-, Sach-,
Transfer- und Finanzaufwände (MVAG 22) der Stadt Innsbruck von
rd. € 458,6 Mio. abdecken. Die nicht durch Erträge aus eigenen Abgaben
und Benützungsgebühren sowie durch Erträge aus Ertragsanteilen
gedeckten Aufwendungen des ERA 2022 beliefen sich auf
rd. € 80,5 Mio.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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