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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.74

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Schuldenstand per
31.12.2022 nach
Gläubiger

Schuldenportfolio im
Fixzinsbereich
Kapitaltilgung und
Zinsen im Vergleich
zum Vorjahr

Nach dem Gliederungskriterium der jeweiligen Gläubiger verteilten sich
die städtischen Finanzschulden per 31.12.2022 wie folgt:

Mit einem (restlichen) Gesamtbetrag von € 98.338.048,79 (59,67 %)
beanspruchte die Stadt das anteilsmäßig größte Ausleihungsvolumen
bei der Europäischen Investitionsbank (EIB). Eine weitere (restliche)
Gesamtsumme von € 58.207.181,49 (35,32 %) entfällt auf Schulden bei
inländischen Banken. Der Anteil der WBF-Darlehen des Landes Tirol
belief sich auf € 2.270.516,66 (1,38 %). Die (internen) Direktdarlehen der
Stadt beim GSB betrugen per 31.12.2022 € 6.000.000,00 (3,64 %).
Das gesamte Schuldenportfolio der Stadt Innsbruck ist dem
Fixzinsbereich zuzuordnen.
Die sich im prüfungsgegenständlichen Jahr 2022 (sowie auch in den
Jahren 2021 und 2020) ergebende deutliche Erhöhung bei den
Tilgungszahlungen gegenüber den Vorjahren ist auf den Umstand der
(Nach-)Finanzierung der Tilgungserfordernisse in Bezug auf die
Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes (2020: € 7.600.000,00; 2021:
€ 7.200.000,00; 2022: € 6.700.000,00) zurückzuführen. Bei Bereinigung
dieses „Sondereffekts“ belaufen sich die Tilgungszahlungen im Jahr 2022
auf eine Summe von € 4.914.372,92 (2020: € 1.945.900,38; 2021:
€ 3.713.115,75).
Die Erhöhung bei den Zins- und Tilgungszahlungen gegenüber dem
Vorjahr ergibt sich einerseits aufgrund des im Jahr 2022 neu
beanspruchten Darlehens über € 6.700.000,00 bzw. der dahingehenden
Zinsvorschreibungen. Andererseits begannen im Jahr 2022 bei zwei
weiteren Darlehen der EIB die Ratenzahlungen, sodass insgesamt
betrachtet von der Stadt gegenüber den Vorjahren erhöhte
Tilgungsleistungen zu erbringen waren.
Ganz generell bemerkte die Kontrollabteilung wie auch in Vorjahren, dass
hinsichtlich eines wesentlichen Teiles der städtischen Finanzschulden im
prüfungsgegenständlichen Jahr 2022 entsprechend der getroffenen
Vereinbarungen nach wie vor lediglich Zinszahlungen zu leisten waren.
Dies insofern, als insbesondere bezüglich maßgeblicher städtischer
Ausleihungen bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) und auch
hinsichtlich der Neukreditbeanspruchungen zur Nachfinanzierung der
Direktdarlehen beim Gestellungsbetrieb tilgungsfreie (Anlauf-)Zeiten
vereinbart worden sind. Tilgungen im Vollausbau sind erst ab dem Jahr
2023 zu leisten. Weiters sind drei EIB-Kredittranchen sowie eine weitere
Bankausleihung als endfällige Kreditierungen beansprucht worden,

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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