Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.75
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welche somit am Ende ihrer jeweiligen Laufzeiten (in den Jahren 2033,
2035 und 2040) zurückzuzahlen sind.
Buchhalterische
Verarbeitung der
Tilgungs- und Zinszahlungen –
Empfehlung
Die buchhalterische Verarbeitung der Zahlungen für Tilgungen und
Zinsen bzw. deren Abwicklung über die konkreten UA, die als Folge der
jeweiligen Zuordnung und Vereinnahmung der Kreditmittel festgelegt
sind, war für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar.
Lediglich bei einem Darlehen waren von der Kontrollabteilung – wie von
ihr bereits auch im Vorjahr bemerkt – Divergenzen festzustellen.
Die Kontrollabteilung hielt an ihrer letztjährigen Empfehlung fest und
empfahl dem Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV, den von
ihr im Detail aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen. Künftig wäre einer
den Vereinnahmungsverhältnissen entsprechenden Verbuchung der
Zins- und Tilgungszahlungen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Die Fachdienststelle sagte in der dazu abgegebenen Stellungnahme zu,
der Anregung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Endtilgungsjahre der
bestehenden Darlehen
und Kredite –
Empfehlung
Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2022 im Hinblick auf das
jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein Anteil von
3,64 % (€ 6.000.000,00 als Tilgung/Nachfinanzierung Direktdarlehen
GSB) des Schuldenstandes per 31.12.2022 bis zum Jahr 2023
(Restlaufzeit 0 bis 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren
Laufzeitenbereich (6 bis 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr 2030)
fallen 8,29 % (€ 13.666.666,54) des Schuldenstandes zum Jahresende
2022. Beim Großteil der Schulden per 31.12.2022 (€ 145.149.080,40
bzw. 88,07 %) beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre (Endtilgungsjahre
2033 bis 2045).
Nachvollzug der
Entwicklung des
künftigen Rückzahlungsverlaufes und
der Restschuldstände
Die Kontrollabteilung nahm auch eine Prüfung der sich für die
bevorstehenden Jahre der Kreditlaufzeiten (2023 bis 2045) ergebenden
Rückzahlungserfordernisse und Restschuldverläufe vor.
Dabei wurde von ihr einerseits auf den im Jahr 2023 erhöhten
Rückzahlungsbedarf hingewiesen, welcher sich insbesondere aufgrund
des in diesem Jahr anstehenden Rückzahlungs- bzw. Nachfinanzierungserfordernisses bezüglich der Direktdarlehen der Stadt beim GSB ergibt.
Andererseits strich die Kontrollabteilung hervor, dass sich im Jahr 2033
auf der Grundlage der zum Stichtag 31.12.2022 bestehenden
Vereinbarungen ein gesamter Rückzahlungsbedarf von rd. € 41,09 Mio.
ergibt. Dieser Umstand ist darin begründet, dass die beiden bei der EIB
beanspruchten Tranchen 5 und 6 mit einem Ausleihungsnominale in
Höhe von € 35.000.000,00 als 15-jährige Kredite mit endfälliger
Rückzahlung (im Jahr 2033) beansprucht worden sind.
Weiters ergeben sich erhöhte Rückzahlungserfordernisse auch in den
Jahren 2035 und 2040. Diese sind ebenfalls auf in diesen Jahren endfällig
zurück zu bezahlende Darlehen und Kredite zurückzuführen. Die im Jahr
2020 letztbeanspruchte EIB-Kredit-Tranche 7 über den Betrag von
€ 5.960.000,00 ist endfällig per 2035 (15-jährige Laufzeit) abzudecken.
Darüber hinaus ist ein von der Stadt im Jahr 2020 beanspruchtes
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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