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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.75

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Bauhoffnungsland Grundstücke relativ günstig bekommen, dann sollten
wir diese auch kaufen. Natürlich ist ein spekulativer Gedanke dahinter. Jener Preis, den wir bezahlt haben, ist auch nicht ein Preis, zu dem ich sage,
dass wir diesen für Industriegrund unbedingt ausgeben sollten, aber es ist
so, dass diese angesprochene Fläche derzeit noch nicht gewidmet ist. Ich
halte es durchaus für legitim, dass die Stadtgemeinde Innsbruck Grundstücke mit der Absicht erwirbt, diese dann auch in Zukunft höherwertig zu
verwenden. Es ist nicht so, dass jemand Privater in den Genuss des Gewinnes kommt, sondern dass die Allgemeinheit, die Bürger dieser Stadt in den
Genuss kommen. Deshalb ist das auch durchaus legitim. Ich habe eine andere Grundhaltung und würde das Wort Spekulation im Zusammenhang
mit der Stadt Innsbruck nie verwenden.
Zum Zweiten möchte ich das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) ansprechen: Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist
für mich kein Evangelium. Wenn morgen oder heute ersichtlich ist, dass
etwas anders sein sollte, dann wird man das so beschließen. Das Örtliche
Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist auch eine Momentaufnahme, zu der
man sagt, dass wir das aus heutiger Sicht so sehen. Es gibt natürlich auch
gewisse Fristen, aber wenn ich übermorgen klüger bin oder wenn sich die
Sachverhalte ändern, dann werden wir das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) abändern. Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist
uns vom Land Tirol aufgezwungen worden. Dass wir eine gewisse mittelfristige Planungssicherheit generell haben müssen, ist schon richtig. Trotzdem, glaube ich, sollte man jetzt nicht stur daran festhalten, sondern wenn
es gute und sinnvolle Argumente gibt, etwas abzuändern, dann soll man
dies auch tun.
Zum Dritten muss ich sagen, wenn wir über den Preis des
Grundstückes diskutieren, dass dieses aus der Sicht der Stadtgemeinde
Innsbruck eine außerordentlich wichtige Lage hat. Es ist geeignet, um den
Friedhof und die Spielanlagen zu erweitern. Ich muss auch sagen, dass man
für solche Flächen normalerweise den halben Baulandpreis unter Umständen auch zwei Drittel des Baulandpreises bezahlt. Ein Privater, der irgendwo ein Häuschen hat, und den Nachbargrund, auch wenn dieser nicht gewidmet ist, kaufen kann, wird drei Mal so viel für den Freilandpreis zahlen.

GR-Sitzung 2.12.2004