Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.82

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- 1351 -

Ich spreche mich dafür aus, dass wir diese Grünfläche nicht
umwidmen. Je mehr Grünflächen in so dicht bebauten Gebieten vorhanden
sind, umso besser wird es für alte Menschen sein. Danke schön.
GR Willi: Die Diskussion ist wirklich sehr spannend, weil die
Argumente auf den beiden Waagschalen Gewicht haben. In einem Punkt
kann ich die Frau Bürgermeisterin verstehen. Es ist für mich auch ein sehr
kritischer Punkt, wieso die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) den Grundpreis nach oben treibt, ohne sich ...
(Bgm. Zach: Der Preis ist ja nicht so hoch, wie StR Dr. Pokorny-Reitter
gerade ausgeführt hat.)
... - langsam, wir sprechen vom Grünland - ohne sich mit der Gemeinde
abzustimmen, ob die Gemeinde bereit ist, die Umwidmung zu machen.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es liegt aber die klare Aussage vor, dass
wir dazu nicht bereit sind.)
Eben, im Wissen um diese Haltung der Stadtgemeinde Innsbruck weiter zu
machen, halte ich für nicht vertretbar. Ich werde dazu auch eine Anfrage im
Tiroler Landtag stellen.
Auf der anderen Seite hat Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
StR Dr. Gschnitzer und GR Mag. Fritz richtig ausgeführt, dass es sich um
das Umfeld dieses Grundstückes und die Möglichkeiten handelt, die man
mit diesem Grundstück hat. Es ist dies ein Grundstück in besonderer Lage
und daher auch ein besonderer Preis. Wenn GR Ing. Krulis von Spekulation
spricht, so muss ich sagen, dass ich mich mit diesem Vorwurf ganz schwer
tue, weil ich Spekulation mit einer Haltung verbinde, bei der etwas für den
eigenen Vorteil getan wird. Wir als Gemeinderat vertreten hier die Position
der Allgemeinheit. Was wir tun, soll der Allgemeinheit zu Gute kommen
und daher ist der Begriff Spekulation an dieser Stelle einfach falsch.
Ich glaube, wenn man im Sinne der Allgemeinheit und der
vielen Möglichkeiten denkt, die man mit dem Grundstück hat - ich muss
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger nicht wiederholen - ist es gut, wenn man
in dieses Vorkaufsrecht eintritt. Auf der Waagschale - um bei dem Eingangsbegriff zu bleiben - wiegen diese Argumente schwerer. Die Waagschale ist nicht so, aber so, dass die Argumente für die Inanspruchnahme
des Vorkaufsrechtes einfach schwerer wiegen.

GR-Sitzung 2.12.2004