Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf
- S.26
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Halbjahr im Ministerrat kommt - nachdem
das Parlament schon auf eine erste
Lesung verzichtet hat, da es sehr dafür ist,
dass mit diesem Vorschlag eilig weitergemacht wird - sieht genau das auch wieder
vor.
In den meisten österreichischen kommunalen Verkehrsbetrieben sagen jene
unterhalb der Ebene der Generaldirektoren, die nahe 60 Jahre alt sind, dass das
eh nicht beschlossen wird, bevor sie
pensioniert werden. Auf der mittleren
Ebene des Managements wird sehr genau
geschaut und diese hat genau das, was
Innsbruck seit dem Jahr 1999 aus meiner
Sicht vernünftigerweise gemacht hat, auch
in der Schublade als fertige Pläne, um es
umzusetzen, wenn nämlich zwei Dinge
passieren: Der Beschluss der EUVerordnung in ungefähr der Form, wie sie
jetzt von der Kommission vorliegt und
zusätzlich noch die Nahverkehrsreform,
wie sie vom Staatssekretariat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie in Verhandlungen derzeit
betrieben wird.
Ich glaube, dass der Innsbrucker Nahverkehr im Auftrag der Stadt Innsbruck von
einer Regiefirma geplant und bestellt wird.
Um Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungsverträgen - falls es zwingend
notwendig ist - zu gewinnen, muss dieses
Verkehrsunternehmen so aufgestellt sein,
dass dies möglich ist. Ziel der gesamten
Veranstaltung war es ja auch, dass die
kommunale Kompetenz über den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
in den Händen städtischer Gesellschaften
bleibt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
im Jahr 2003 nicht alle Fragen der Welt
geklärt, hat aber zu einigen Fragen,
nämlich zur Trennung von Besteller- und
Erstellerprinzip und zur Frage, was
unerlaubte Beihilfen und erlaubte
Finanzierungen im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) sind, sehr
genau Stellung genommen.
Wir sind auf diese Situation seit dem Jahr
1999 vorbereitet und man kann nicht
sagen, dass der Gemeinderat falsch
entschieden hat. Ich glaube, dass der
Gemeinderat in diesen Fragen seit 1999
GR-Sitzung 15.12.2005
richtig und verantwortungsvoll entschieden
hat.
Ich glaube auch nicht, dass eine finanzielle
Schwächung der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) damit verbunden ist, wenn
ein Posten, der bisher ein Durchläufer in
der IVB-Bilanz war, also etwas, was die
Stadt Innsbruck der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) gegeben hat, damit sie es
an die INN-Bus GesmbH im Wesentlichen
weitergibt, in Zukunft direkt an die INN-Bus
GesmbH geht.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) in ihrer Rolle
als städtischer Verkehrskoordinator und
als Gewährleister der Erbringung von
Nahverkehrsdienstleistungen in Innsbruck,
wird mit diesem Beschluss durch diese
Kapitalerhöhung bei der INN-Bus GesmbH
überhaupt nicht geschwächt. Ich, und ich
glaube die ganze Fraktion, wird diesem
Beschluss guten Gewissens zustimmen.
(Beifall)
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich würde bitten,
den Kollegen der SPÖ, den uns im
Stadtsenat am 14.12.2005 übermittelten
Qualitätsbericht Verkehr, in dem alles mit
Zahlen dokumentiert ist, zur Verfügung zu
stellen. Es ist sicher auch wichtig, wenn
dieser Qualitätsbericht allen Fraktionsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
In diesem Qualitätsbericht ist angeführt,
dass es bei vier Millionen absolvierten
Kilometern und fast 25 Millionen Fahrgästen von den Kundinnen bzw. Kunden im
ersten Halbjahr 2005 148 Reklamationen
gegeben hat. Ich glaube, dass dieser
Qualitätsbericht eine gute Dokumentation
darüber ist, was insgesamt im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) in der Stadt
Innsbruck geleistet wird, in welcher
Organisationsform auch immer.
Ich kann nur jedem, der sonst nicht zu den
regelmäßigen Benutzern des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) gehört
sagen, dass dies funktioniert. Ich bitte,
sich diesen Qualitätsbericht zu Gemüte zu
führen und dann anhand von Zahlen dazu
Aussagen zu treffen. (Beifall)
GR Dr. Rainer: Ich bin über die Aussagen
bzw. Äußerungen des sozialistischen