Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf

- S.66

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- 1575 -

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt, die im Referat Friedhöfe tätig
waren.
Wenn man diese nicht einrechnet - was
richtig ist, denn künftig arbeiten keine
Beamten mehr dort - dann ist die Kostendeckung bei 85 %.
Man kann Innsbruck als Landeshauptstadt
nicht mit kleineren Gemeinden vergleichen. Wenn man sich einigermaßen zur
Kostendeckung bekennt, sind die Gebühren durchaus angemessen.
Ein Nebenprodukt war die Diskussion über
die Zuschläge für Nicht-Innsbruckerinnen
und -innsbrucker. Es gibt eine doppelte
Verbesserung: Wenn jemand z. B. von
Innsbruck weggezogen ist, dessen Eltern
in Innsbruck begraben sind und der 30
Jahre hier gelebt hat, dann musste er
einen 100 %igen Zuschlag zahlen, wenn
er über ein Jahr nicht mehr hier gewohnt
hat. Das ist ein Härtefall.
Aufgrund der Kostenkalkulation ist es
gerechtfertigt, eine Absenkung auf 50 %
vorzunehmen, dann ist die volle Kostendeckung gegeben. Man muss nicht
unbedingt ein Geschäft damit machen.
Außerdem wird die Frist auf 5 Jahre
verlängert, die einjährige Frist hat bei den
Bürgerinnen und Bürgern wiederholt für
Unmut gesorgt. Die finanzielle Dimension
ist recht klein. Pro Jahr finden zwischen
900 und 1000 Beerdigungen statt, und 30
bis 40 betreffen Auswärtige. Das sind ca.
3 %, und die monetäre Auswirkung ist
relativ gering. Die vorgesehene Änderung
ist durchaus vertretbar und fair.
GR Engelbrecht: Beim vorliegenden
Antrag geht es hauptsächlich um auswärtige Friedhofsbenützer. Ich habe mir den
ursprünglichen Bericht zu den Auswärtigen
angesehen, der von 30 bis 40 Fällen in 10
Jahren gesprochen hat, das sind 3 bis 4
Promille.
Mir fehlt noch die Kalkulation, die bei den
Gesprächen zum Budget 2006 angekündigt wurde. Es geht darum, dass in
Innsbruck ca. 1000 Beerdigungen pro Jahr
stattfinden, und die in Innsbruck dafür
verrechneten Kosten im Vergleich zu
Nachbargemeinden und anderen Landeshauptstädten und zur Bundeshauptstadt
um weit mehr als 100 % höher sind.
GR-Sitzung 15.12.2005

(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
stimmt nicht!)
Doch, das ist so. Die Zehnjahresgebühr in
Rum und in Wien beläuft sich auf ca.
€ 300,--, in Innsbruck auf ca. € 700,--. Das
führt nicht nur zu zahlreichen Klagen in der
Bevölkerung, sondern immer mehr Leute
müssen sich überlegen, ein Familiengrab
aufzulassen, weil die Kosten dafür zu hoch
sind.
Es wäre wichtig, nicht solche durchaus
gerechtfertigten Randprobleme anzugehen, sondern den eigentlichen Grund für
die Diskussion um die Friedhofsgebühren:
Es muss geprüft werden, ob das Niveau
der benachbarten Städte, anderer
Landeshauptstädte und der Bundeshauptstadt nicht auch in Innsbruck eingeführt
werden kann.
Es ist nicht einzusehen, warum die
Innsbrucker Bevölkerung derart zur Kasse
gebeten wird. Wenn dann noch ein
Auswärtigenzuschlag von 100 % dazukommt, ist das ohnehin nicht mehr leistbar.
Ich bitte darum, das Problem in dieser
Richtung zu behandeln. Es soll eine
Kostenrechnung mit dem Ziel einer
angemessenen Kostenreduktion erstellt
werden.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Eine
solche liegt vor: Der Kostendeckungsgrad
beträgt 65 %.)
Ja, aber entweder kann man in den
anderen Landeshauptstädten nicht
rechnen, oder die Gebühren müssen
sozial verträglich gehalten werden, so
dass sich die Menschen ein Grab und
seine Erhaltung auch leisten können. Das
ist ein wichtiger sozialpolitischer Aspekt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wir
kommen zur Abstimmung; der Antrag des
Finanzausschusses vom 5.12.2005 ist im
vorliegenden Beschlussvorschlag enthalten.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.12.2005 (Seite 1574) laut beiliegendem
Bericht der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft vom 7.12.2005 wird
angenommen.