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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 10-Juli-Sondersitzung.pdf

- S.6

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Wenn beides ginge, würden sie das Grundstück nicht benötigen. Beides am gleichen
Standort - Ausnahme mit drei Hochhäusern
- wird dort nicht realisierbar sein, da die Flächen nicht zur Verfügung stehen.
Der Punkt Hofgarten nördlich vom Management Center Innsbruck (MCI) ist noch
offen. HR Mag. Sahl hat diesbezüglich noch
nicht gewusst, dass es hier Gespräche oder
Intentionen geben sollte. Das Angebot vom
23.10.2012 an das Bundesministerium für
Inneres (BMI) ist bis heute unbeantwortet.
Das ist aufrecht und erfordert seit neun Monaten einen Zehnzeiler, um letztlich von der
Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG)
dieses Grundstück zu erwerben.
Die Lösung obliegt dem Bundesministerium
für Inneres (BMI). Es ist auch klar, dass es
ein Grundstück ist, welches die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) nur mit unserer Zustimmung verkaufen kann. Ich bitte
zu sehen, dass für Einrichtungen, die man
durchaus auch am Wiesenhof ansiedeln
könnte, letztendlich 450 Studentinnen bzw.
Studenten durch die Finger schauen.
(StR Gruber: Überhaupt nicht.)
Es gab auch die Intention, dass das Bundesministerium für Inneres (BMI) den
Sportplatz, der am Fenner-Areal entsteht,
benötigen würde. Dem haben wir eine Absage erteilt, da wir glauben, dass dieser
Sportplatz der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehen muss. Der Bund kann Flächen bzw.
Stunden des Universitäts-Sportinstituts Innsbruck (USI) anmieten. Die Dinge muss
man hier trennen, da wir gerade diesen
zentralen Raum durchaus für die Bevölkerung benötigen.
Das zur Aufklärung, warum quasi nichts
weitergegangen wäre. Auch mit diesem
Schritt ist noch nichts weitergegangen. Im
letzten Jahr war Euch das mit dem "Wiesenhof" auch nicht bekannt. Ansonsten wäre es gut gewesen, es vielleicht bei der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, zu deponieren, dass
das Polizei-Bildungszentrum Wiesenhof in
den Saggen kommen sollte. Darüber könnte
man durchaus diskutieren.
Wir haben das beim Bundesministerium für
Inneres (BMI) zum ersten Mal erfahren.
Vorher gab es über das Raumprogramm
immer Stillschweigen.
Sonder-GR-Sitzung 22.7.2013

Es wird Kenntnis genommen.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 27.6.2013 sowie
18.7.2013:
5.

III 1994/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B24, Innsbruck-Mariahilf, Bereich zwischen
Blasius-Hueber-Straße, Höttinger
Au, Mariahilfstraße und Inn, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum Bebauungsplan und zum gleichzeitig aufgelegten
Flächenwidmungsplan eingegangen. Alle
Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bzw. in Kopie bei.
Eine Stellungnahme bezieht sich inhaltlich
ausschließlich auf den Flächenwidmungsplan und wurde bereits im Bericht zu diesem behandelt. Zwei der Stellungnahmen
richten sich gegen die Situierung der Neubebauung und eine spricht sich für den vorgeschlagenen Standort aus.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die Lage der Neubebauung das Ergebnis intensiver Überlegungen ist und eine Verschiebung die städtebauliche Situation wesentlich verschlechtern würde. In diesem Sinne wird der Beschluss des oben genannten Planes vorgeschlagen.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt nach neuerlicher Diskussion dem Gemeinderat mit
Stimmenmehrheit (gegen GR Appler) folgenden Beschluss zu fassen:
1.

Der Beschluss des Gemeinderates
vom 11.7.2013 hinsichtlich der Beschlussfassung des Bebauungsplanes