Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 7 . 1 1 . 2 0 1 6

3.

IV 13667/2016
Verein zur Förderung des DOWAS, Subventionsvereinbarung
2017/2018

Beschluss (einstimmig):
1.

IV 14696/2016

Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2016:

Darlehen bei der Bank
Austria/UniCredit, Konditionenanpassung per 31.12.2016

Der gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen vom 03.12.2015 und 21.01.2016,
Zl. IV 11665/2015, abgeschlossene Fördervertrag mit dem Verein zur Förderung
des DOWAS (gemäß Anlage) wird entsprechend den beschriebenen Leistungsausweitungen mit folgenden Subventionssummen neu abgeschlossen:

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2016:
Der Gemeinderat stimmt beim betreffenden Darlehen der Anhebung der Marge
von derzeit 0,1 % (10 Basispunkte) auf
0,5 % (50 Basispunkte) per 31.12.2016 zu.
Damit ermittelt sich der Zins durch den
6-Monats-EURIBOR zuzüglich der 0,5 %.
Mit Stand vom 27.10.2016 beträgt dieser
damit 0,287 % (- 0,213 % plus 0,500 %).
Zum Zeichen des Einverständnisses wird
Frau Bürgermeisterin ermächtigt die vorliegende Zweitschrift der Mitteilung der
Bank Austria/UniCredit vom September
2016 zu unterfertigen.
2.

V-KU 8383/2016
Straßenmusik in Innsbruck, Regelung

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2016:
Die für StraßenmusikerInnen definierten
Plätze in der Fußgängerzone (MariaTheresien-Straße, Franziskanerplatz und
Altstadt) werden unter Einhaltung von
konkreten Auflagen im Zeitraum 01.03. bis
15.10. bis auf Widerruf genehmigt.

GR-Sitzung 17.11.2016

Laufender Betrieb und Familiennotwohnung:
€ 296.400,-Betreutes Wohnen:


80.400,--

Sozialberatungsstelle im Chill-Out:
€ 34.200,-Die neue Vereinbarung ist dabei auf die
Restlaufzeit der bisher geltenden Vereinbarung, also bis 31.12.2018, abzustimmen. Alle anderen Vereinbarungsinhalte
bleiben aufrecht.
Dieser Beschluss gilt ausschließlich unter
der Voraussetzung, dass das Land Tirol
den Verein zur Förderung des DOWAS
hinsichtlich der zusätzlichen Kosten in
gleicher Weise, d. h. wie im Sozialpakt
vereinbart mit einem Anteil von rund 65 %
der Gesamtkosten, unterstützt.
Keinesfalls dürfen mit der Erhöhung der
städtischen Förderung finanzielle Mittel
des Landes Tirol substituiert werden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt
die Mehrkosten, die über die kalkulierte
Indexierung und Vorrückung hinaus gehen
(das sind rund € 12.400,--) und damit im
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für die Rechnungsjahre 2017/18 nicht gedeckt sind, in Abstimmung mit dem ressortführenden Stadtrat
durch Einsparungen/Umschichtungen im
"Sozialtopf" zu finanzieren.