Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
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Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird ermächtigt eine den oben beschriebenen Parametern entsprechende Vereinbarung mit dem
Verein zur Förderung des DOWAS abzuschließen.
6.
IV 14781/2016
zu IV 8641/2016
Einführung eines Überbrückungszuschusses für Studierende
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
4.
IV 14758/2016
ibis acam Bildungs GmbH, Projekt "NEBA-Produktionsschule",
Förderung für 2017 und 2018 im
Rahmen der Richtlinien zur Förderung von personellen
und/oder investiven Maßnahmen
in sozialökonomischen Betrieben
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2016:
Das Projekt "NEBA-Produktionsschule"
der ibis acam Bildungs GmbH im Rahmen
des Beschäftigungspaktes Tirol wird gemäß den städtischen Richtlinien zur Förderung von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen
Betrieben als förderungswürdige Einrichtung anerkannt. Für die Jahre 2017 und
2018 wird jeweils ein Förderungsbeitrag in
Höhe von € 20.000,-- gewährt.
Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/061000757100, Laufende Transferzahlungen Übernahme von Zahlungsverpflichtungen.
5.
V 12227/2016
Verein Integration Tirol, ZweiJahres-Vereinbarung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 02.11.2016:
Die Stadtgemeine Innsbruck gewährt eine
Jahressubvention in Höhe von € 20.000,-pro Jahr für den Antragsteller "Verein Integration Tirol" für eine Dauer von 2 Jahren. Die Vereinbarung gilt für die Jahre
2017 und 2018.
Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/289000757910, Laufende Transferzahlungen Private Institutionen Jahressubventionen.
GR-Sitzung 17.11.2016
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2016:
Die Stadtgemeinde Innsbruck führt für
Studierende im Zusammenhang mit der
vom Gemeinderat mit Wirkung vom
01.09.2016 beschlossenen Anwartschaft
der Gewährung von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen von drei Jahren einen Überbrückungszuschuss ein.
Den Überbrückungszuschuss können in
Anwendung der Richtlinien laut Anlage
bedürftige Studierende beantragen, welche unmittelbar vorausgehend Mietzinsbeihilfe bezogen haben, bei Stellung eines
neuerlichen Ansuchens aber die dreijährige Anwartschaft noch nicht erfüllen. Der
Überbrückungszuschuss wird auf Antrag
jeweils für ein Jahr, längstens bis zur Erfüllung der Anwartschaft als jährliche Einmalzahlung im Voraus gewährt.
Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/480010757270, Laufende Transferzahlung an
Private - Ersatzzahlung.
7.
MagIbk/17151/RA-VL-VO/1
Nächtigungsverbot, Erlassung
einer ortspolizeilichen Verordnung
Mehrheitsbeschluss (21 Gegen- und
17 Pro-Stimmen gemäß beiliegender Abstimmungsliste):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2016:
Der Antrag gemäß beiliegender Anlage
wird abgelehnt.