Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.24

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(€ 19.400,0 Tsd.) Investitionsprojekte des Jahres 2015 zu finanzieren
und Bedeckungen von Nachtragskrediten und Rücklagenzuführungen
vorzunehmen.
4 Außerordentlicher Haushalt
Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2014

Die MA IV – Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling hat im
Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2015 mit Schreiben vom 26.02.2015 unter der Geschäftszahl IV – 12956/2014 eine mit
den Anordnungsberechtigten abgestimmte Liste der aus sachlichen
Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt
2014 in den AO-Haushalt 2015 zur Genehmigung vorgelegt. Der Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen befasste sich am
10.03.2015 mit dieser Angelegenheit, der Gemeinderat nahm in seiner
Sitzung vom 19.03.2015 den Antrag zur Übertragung von Kreditresten
in der Höhe von € 2.272.600,00 aus dem AO-Haushalt 2014 in den AOHaushalt 2015 sowie deren Bedeckung aus der Rücklage des AOHaushaltes an.
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der
Übertrag der nicht verbrauchten Ansätze aus dem Rechnungsjahr 2014
in das Haushaltsjahr 2015 im fünfjährigen Zeitvergleich den niedrigsten
Wert darstellt.

Folgeausgaben bzw.
Folgeeinnahmen

Die Kontrollabteilung stellte auch im Haushaltsjahr 2015 (zum wiederholten Male) eine Missachtung der festgeschriebenen, verbindlichen
Leitlinien in Bezug auf eine Dokumentation der Folgeausgaben und
Folgeeinnahmen ab einer Gesamtinvestition von € 750.000,00 fest. In
diesem Zusammenhang erinnert die Kontrollabteilung nochmals an die
von der MA IV jährlich verlautbarten Grundsätze für die Erstellung eines
Investitionsplanes. Dort wird regelmäßig (konkret im Prüfungsjahr für
den Investitionsplan 2015 – 2018 unter der Geschäftszahl
IV – 5912/2014 in Pkt. 2.4 – Folgeausgaben/Folgeeinnahmen unter
Hinweis auf eine diesbezügliche Feststellung des (Bundes-)Rechnungshofes und der Kontrollabteilung ausdrücklich festgehalten, dass
„ohne Bekanntgabe dieser Beträge eine wesentliche Entscheidungsgrundlage fehlt und ….. solche Projekte von der MA IV nicht in den Investitionsplan 2015 bis 2018 aufgenommen werden“.

Gesamtvolumen
AO-Budget 2015

Das Präliminare für das Jahr 2015 in der Höhe von € 82.334.000,00
erhöhte sich durch sachlich notwendige Überträge aus dem Jahr 2014
um € 2.272.600,00 und durch die im Jahr 2015 bewilligten Nachtragskredite um weitere € 1.306.900,00, so dass im Berichtsjahr im
AO-Haushalt ein Gesamtvolumen von insgesamt € 85.913.500 zur Verfügung stand.

Nachtragskredit –
UA 898000

Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass jener
Nachtragskredit für das Haushaltsjahr 2015 auf dem UA 898000 – Seilbahnen und Lifte in Höhe von € 29.100,00 nicht durch den seinerzeitigen Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2014 gedeckt war.

In den damaligen Sitzungen des Sondergemeinderats vom 06.05.2014
bzw. 15.07.2014 wurde der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung der Auftrag erteilt, die finanziellen Vorkehrungen für
den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2014 betreffend Ankauf und Übernahme Patscherkofelbah…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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