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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.49

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Abgang Mittagstisch

Auf Basis einer Einschau in die von den Vertragspartnern für die Zubereitung der Mittagessen und deren Lieferung in die städtischen Schülerhorte gelegten Rechnungen und den vom Referat Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellten Unterlagen hat sich für das
Jahr 2015 die Summe der an die städtischen Schülerhorte verabreichten Mittagessen (inkl. Sommerbetrieb) auf 54.849 belaufen.
Aufgrund der unterschiedlichen Einkaufspreise – zwischen € 3,80 und
€ 5,48 – hat sich für das betreffende Kalenderjahr ein rechnerischer
Abgang von rd. € 55,0 Tsd. ergeben.

Tarifberechnung –
Empfehlung

Dazu hat die Kontrollabteilung empfohlen, sich künftig bei der Tarifberechnung an den jeweiligen Einkaufspreis bzw. Herstellungspreis eines
gelieferten Mittagessens zu orientieren, um mittelfristig ein annähernd
kostendeckendes Entgelt für den Mittagstisch in den Schülerhorten
erzielen zu können.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde der Kontrollabteilung berichtet,
dass der von der Seniorenresidenz Veldidenapark verrechnete Tarif
(€ 5,48) sowohl die Essenszubereitung als auch die Essensausgabe
beinhalte, sodass seitens der Stadt Innsbruck keine Mittagstischzubereiterin beschäftigt werden müsse.

Verabreichungszuschlag –
Empfehlung

An dieser Stelle hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass
im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung im Schuljahr
2015/2016 zusätzlich zum Essensbeitrag von € 4,50 ein einmaliger
monatlicher Verabreichungszuschlag in Höhe von € 5,60 in Rechnung
gestellt worden ist.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an zu prüfen, inwieweit
auch für die Schülerhorte ein allfälliger Verabreichungszuschlag nach
dem Vorbild der schulischen Nachmittagsbetreuung zur Abdeckung
des organisatorischen Mehraufwandes für die Abwicklung des Mittagstisches zweckmäßig und sinnvoll wäre.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
angestrebt werde, die Tarife für das Mittagessen in den Schülerhorten
und Tagesheimen zu vereinheitlichen.

Uneinbringliche
Forderungen

Die zehn Schülerhorte konnten in den Kalenderjahren 2015, 2014
und 2013 Erlöse aus dem Mittagstisch von insgesamt € 523.045,50
(Jahr 2015: € 173.701,85, Jahr 2014: € 175.156,38 und Jahr 2013:
€ 174.187,27) erzielen.
Als uneinbringliche Forderungen wurde in den genannten Wirtschaftsjahren ein Betrag von gesamt € 7.744,44 oder rd. 4,5% bzw.
€ 6.925,30 oder rd. 4,0% bzw. € 11.671,87 oder rd. 7,0% der Gesamterlöse abgeschrieben.

Rechtskosten –
Empfehlung

Allfällige Honorarkosten im Zusammenhang mit der Betreibung offener
Hort- und Kindergartenbeiträge sowie Beitragsrückstände für den Mittagstisch wurden quartalsmäßig von der beauftragen Rechtsanwaltskanzlei an das Amt für Kinder, Jugend und Generationen abgerechnet
und gesammelt über die Vp. 1/240000-640000 Kindergärten – Rechtskosten ausbezahlt.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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