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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.50

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In den letzten drei Kalenderjahren (2013 bis 2015) hatte das in Rede
stehende Amt für Maßnahmen zur Eintreibung von Außenständen
(bspw. Exekutionen, Schuldenregulierungsverfahren) insgesamt
€ 58.596,10 an Rechtskosten aufgewendet. Dieser Betrag setzte sich
aus den Rechtskosten für das Jahr 2015 von € 17.832,54, für das Jahr
2014 von € 20.751,81 und für das Jahr 2013 in der Höhe von
€ 20.011,75 zusammen.
Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit hat die Kontrollabteilung empfohlen, eine verursachungsgerechte Aufteilung der
Rechtskosten auf die hierfür vorgesehen Unterabschnitte Kindergärten
und Schülerhorte vorzunehmen.
Nach Abrede mit dem zuständigen Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV – Finanz-, Wirtschaft- und Beteiligungsverwaltung ist aus vor erwähnten Gründen eine eigene Vp. im Unterabschnitt 250000 – Schülerhorte einzurichten.
Demgegenüber teilte die geprüfte Dienststelle in ihrer Stellungnahme
mit, dass in Absprache mit dem Referat Buchhaltung für das Kalenderjahr 2017 eine Vp. im UA 200200 – Kinder-und Jugendbetreuung eröffnet werde, um eine einseitige Ausweisung unter dem Unterabschnitt
Kindergärten zu vermeiden.
6.3 Laufende Transferzahlungen
Transferzahlungen
Land

Die Einnahmen aus der Vp. 2/250000+861101 Schülerhorte – Lfd.
Transferzlg.-Land setzten sich im Wesentlichen aus den Transferzahlungen bzw. den Beiträgen des Landes Tirol zum Personalaufwand für
den Einsatz von pädagogischen Fach- und Assistenzkräften sowie für
den organisatorischen Mehraufwand für die Verabreichung von Mittagessen zusammen. Die vom Land Tirol gewährten Fördermittel sind
einer detaillierten Prüfung unterzogen worden und verweist die Kontrollabteilung deshalb auf ihre in Kapitel 8 Finanzierung Kinderbetreuungseinrichtungen dazu getroffenen Feststellungen und Empfehlungen.
7. Personal

Bedienstete der
Administrativen
Verwaltung

Zum Zeitpunkt der Prüfung waren mit der Führung und Verwaltung von
städtischen Schülerhorten insgesamt sieben Mitarbeiter beschäftigt.
Davon waren sechs Bedienstete vollzeitbeschäftigt, während eine Mitarbeiterin eine Teilzeitbeschäftigung von 50,0% oder 20 Stunden/Woche ausübte. Der Frauenanteil lag bei sechs Mitarbeiterinnen
oder 85,7%, ein Mitarbeiter oder 14,3% war männlich. Die sechs weiblichen Bediensteten (Vertragsbedienstete) standen in einem privatrechtlichen und der männliche Mitarbeiter (Beamter) in einem hoheitsrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Innsbruck.

Pädagogische
Fachkräfte

Pädagogische Fachkräfte sind Personen, welche die gesetzlich und
fachlich festgelegten Anstellungserfordernisse erfüllen müssen. Dazu
zählen die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung für Horte, der Diplomprüfung für Sozialpädagogik, der Reife- oder Befähigungsprüfung für Erzieher oder einer Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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