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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.73

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Ferner hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass im Zuge der Förderansuchen nur Einrichtungsgegenstände mit Anschaffungskosten über
einen Betrag von € 2,0 Tsd. berücksichtigt worden sind.
Da für den Bezug des Zweckzuschusses zu den Kosten für die Einrichtung von Gruppenräumen und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen
keine (Mindest-)Wertgrenzen hinsichtlich der Anschaffungskosten vorgesehen sind, sprach die Kontrollabteilung die Empfehlung aus, unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten für sämtliche förderungswürdigen Einrichtungsgegenstände und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen, Zuschüsse zu beantragen.
Bei Außerachtlassung der berücksichtigten (Mindest-)Wertgrenze von
€ 2,0 Tsd. und Bezuschussung sämtlicher förderungswürdiger Einrichtungsgegenstände könnten nach Ansicht der Kontrollabteilung für das
Jahr 2015 zusätzliche Landesförderungen für Einrichtungsgegenstände
und Sonderanlagen von (weiteren) rd. € 12,1 Tsd. lukriert werden.
Dazu berichtete die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits Folge geleistet worden sei und für sämtliche förderungswürdigen Einrichtungsgegenstände und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen Anträge „für 2014/2015 und die derzeit vorliegenden Investitionen für
2016“ ausgefüllt und an das Land übermittelt worden seien.
Zuschuss
Umsatzsteuerbetrag

Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass den nach dem
01.05.2015 gestellten Ansuchen die jeweiligen Anschaffungskosten
inkl. Ust. zugrunde gelegt worden sind und die sich daraus resultierende Bemessungsgrundlage vom Land Tirol genehmigt wurde.
Da den TA 240000 – Kindergärten und 250000 – Schülerhorte eine
unternehmerische Tätigkeit zugrunde gelegt wird und somit für die in
diesem Rahmen anfallenden umsatzsteuerlichen Geschäftsabläufe ein
Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden kann, wurde bei vorhin dargelegter Förderabwicklung somit zu 40% auch der jeweilige
Umsatzsteuerbetrag subventioniert.

Förderansuchen
Kindergärten

Zudem haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass auch
für den Bereich der Kindergärten „erst“ nach Prüfungsbeginn um Fördermittel angesucht wurde. Den Prüfungszeitraum 2010 bis 2014 betreffend sind keine entsprechenden Ansuchen um Förderungen zu den
Kosten für die Einrichtung von Gruppenräumen sowie für strukturelle
Verbesserungsmaßnahmen vorgelegen bzw. konnten der Kontrollabteilung keine nachprüfbaren Aufzeichnungen vorgelegt werden.

Weitere mögliche
Fördermittel

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei den in den Jahren 2010 bis
2014 auf den betreffenden TA 240000 – Kindergärten und 250000 –
Schülerhorte eigens eingerichteten Vp. der Kontenklasse 0 ausgabenseitig verbuchten Beträgen um förderungswürdige Anschaffungskosten
handelt, hätte die Stadt Innsbruck um beachtliche finanzielle Zuwendungen aus dem gegenständlichen Fördertopf ansuchen können.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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