Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.74
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Noch vor Prüfungsende teilte die Leiterin des Referates Kinderbetreuungseinrichtungen in dieser Angelegenheit mit, dass der Stadt Innsbruck vom Land Tirol die Möglichkeit eingeräumt worden sei, allfällige noch ausstehende Förderbeiträge zur Verbesserung der Strukturqualität für das Kalenderjahr 2014 (nachträglich) zu beantragen.
Zusätzliche Förderung – Überdies hat die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen der gegenEmpfehlung
ständlichen Richtlinie verwiesen, welche besagen, dass die Förderung
von Maßnahmen nach dieser Vorschrift eine mögliche zusätzliche Förderung nach anderen Rechtsgrundlagen des Landes Tirol nicht ausschließt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, für sämtliche förderungswürdige
Einrichtungsgegenstände um weitere finanzielle Zuwendungen des
Landes Tirol anzusuchen und hat auf die im nachstehenden Kapitel 8.4
Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaues des Kinderbetreuungsangebotes festgehaltenen Ausführungen aufmerksam gemacht.
Das Amt für Kinder, Jugend und Generationen werde lt. Anhörungsverfahren mit der zuständigen Stelle beim Amt der Tiroler Landesregierung in Kontakt treten und prüfen, in wie weit um zusätzliche finanzielle Förderungen angesucht werden kann.
8.4 Förderung des quantitativen und qualitativen
Ausbaues des Kinderbetreuungsangebotes
Förderrichtlinie
Unter einem quantitativen und qualitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes sind im Wesentlichen die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen, Verlängerung und Flexibilisierung von Öffnungs- und Betreuungszeiten, Modernisierung der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen u.a.m. zu verstehen.
Gemäß den Bestimmungen der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung des quantitativen und
qualitativen Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes (vorrangig für
Schülerhorte) konnten u.a. die Sanierung und Modernisierung von bestehenden Gruppenräumen (Höchstausmaß der Förderung € 20,0 Tsd.
pro Gruppenraum) sowie die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für Kinderbetreuungseinrichtungen (Höchstausmaß der Förderung
€ 15,0 Tsd. pro Kinderbetreuungseinrichtung) gefördert werden.
Ansuchen zusätzliche
Fördermittel –
Empfehlung
Auch die in Rede stehende Richtlinie hat eine mögliche zusätzliche
Förderung nach anderen Fördersystemen des Landes Tirol nicht ausgeschlossen, weshalb die Kontrollabteilung angeregt hat, um eine Förderung für den auf die Anschaffungskosten der für das Jahr 2015 für
Schülerhorte beantragten Maßnahmen noch verbleibenden Restbetrag
von rd. € 18,3 Tsd. anzusuchen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sicherte die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport die Entsprechung dieser Anregung zu.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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