Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.105
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hat im Gegensatz zu anderen Kindergärten bis 18.00 Uhr geöffnet. Städtische Kindergärten haben nur bis 16.30 Uhr geöffnet.
Die neue Kinderbetreuungseinrichtung kann Frauen nützen,
wobei eine Ungleichbehandlung anderer privater Kinderbetreuungseinrichtungen stattfindet. Diese müssen aufgrund der mangelnden Finanzierung
mehr verlangen.
Ich werde wieder einmal - wie schon so oft - einen Antrag
stellen, die privaten Krabbelstuben und Kindergärten mit einem höheren
Betrag zu fördern. Der Fördersatz für private Kinderbetreuungseinrichtungen wurde seit dem Jahr 1995 nicht mehr angehoben. Man misst hier mit
zweierlei Maß.
Einerseits soll diese neue Einrichtung auch für auswärtige Eltern zur Verfügung stehen, was auch gut so ist. Andererseits hat man im
Jahr 1994 den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen den Beitrag für jedes auswärtige Kind gestrichen. Dadurch kamen manche Kinderbetreuungseinrichtungen ins Schleudern. Auswärtige Kinder müssen oft den doppelten Beitrag zahlen und bekommen keine Förderung.
Die Stadt Innsbruck ist zwar nicht für die auswärtigen Kinder
zuständig, aber es muss endlich einmal eine Regelung zwischen den Gemeinden gefunden werden, anstatt dieses Thema auf dem Kopf der Eltern
auszutragen.
(Bgm. Zach: Eine Regelung zwischen den Gemeinden ist schwierig.)
Ich hoffe, in dieser Frage endlich Gehör zu finden, weil die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen eine derart wichtige Aufgabe erfüllen. Laut
dem letzten Bericht über die Kindergärten des Landes Tirol werden in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen mehr Mittagessen ausgegeben als in
den städtischen Kindergärten; das mag sich im nächsten Bericht vielleicht
ausgleichen, weil in einigen städtischen Kindergärten neuerdings Mittagessen angeboten werden.
Die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen sind wichtige
Einrichtungen, denen gegenüber man etwas großzügiger sein soll.
GR Dengg: Ich wundere mich sehr: Gerade die SPÖ mokiert
sich über diese Subvention, die sich für eine Sondersubvention in der Höhe
von € 300.000,-- für die Einrichtung "SINNE - Entdecke das Unsichtbare"
GR-Sitzung 20.11.2003